Prozess am Kölner Landgericht Richter sieht Untreue bewiesen

Köln · Im Prozess um zwei ehemalige Sparkassenvorstände und den Troisdorfer Bauunternehmer Josef Esch zieht die 18. Strafkammer des Kölner Landgerichts ein Zwischenfazit: Die Ex-Sparkassenvorstände haben Pflichten verletzt. Esch könnte in zwei Fällen freigesprochen werden.

 Muss mit einer Verurteilung rechnen: Gustav Adolf Schröder.

Muss mit einer Verurteilung rechnen: Gustav Adolf Schröder.

Foto: picture alliance / Marius Becker

Richter Christoph Wuttke spricht am Dienstag zwar eher von einer weißen statt von einer schwarzen Kasse. Er meint damit die beiden Zweckgesellschaften Lana und Projecta, die die frühere Stadtsparkasse Köln eingesetzt hatte, um Geschäfte zu tätigen, die ihr selbst laut Verordnung verboten waren. Als weiße Kasse bezeichnet Wuttke das Konstrukt, weil es sparkassenintern wohl transparent gehalten wurde. Allerdings ändere es nichts an den Auswirkungen, die sich dadurch für das Geldinstitut ergeben hätten, erklärt Wuttke in seinem vorläufigen Zwischenfazit vor dem Kölner Landgericht.

Sparkasse hatte keine Kontrolle über die Gelder

Die Sparkasse hatte mangels Verträgen keine Kontrolle über die Gelder, die in diese Gesellschaften eingezahlt wurden. Allein auf Vertrauensbasis sollte sich ein Steuerberater der Sparkasse um deren Verwendung kümmern. Dieser machte sich jedoch irgendwann selbstständig. Der Sparkasse entstand ein Millionenschaden. Insofern sieht der Richter den Tatvorwurf der Untreue, weshalb zwei der ehemaligen Vorstände angeklagt sind, in vielen Teilen erfüllt. Demnach hätten die Angeklagten Gustav Adolf Schröder, der frühere Chef der Stadtsparkasse, und sein Vorstandskollege Franz-Josef-Schäfer vor, ihre Pflichten verletzt.

Hintergrund der Geschäfte waren Beteiligungen an den Kölner MMC-Studios. Die Sparkasse hielt bereits Anteile und wollte weitere übernehmen, um eine Insolvenz der Studios zu vermeiden. Laut Sparkassenverordnung war das nicht möglich. So entstand der Plan der Zweckgesellschaften, die die Sparkasse mit Geld ausstattete. Wie Schröder und Schäfer immer ausgesagt hatten, ging es darum, die MMC zu retten, damit ebenfalls das Image des Medienstandorts Köln und bereits investierte Aufwendungen der Sparkasse.

Die Kammer wirft den Angeklagten vor, dass keine treuhänderischen Absprachen mit dem Steuerberater getroffen wurden, der für Lana und Projecta verantwortlich war. Nur so konnte er sich irgendwann selbstständig machen und die Gelder einbehalten. In der „Überlassung des Geldes“ ohne jegliche Kontrolle sieht der Richter eine „ausreichende Pflichtverletzung“. Hätte es bindende Absprachen gegeben, hätte die Sparkasse einen „einklagbaren Anspruch“ gehabt und das Geld nicht verloren. Zuvor hatte Schäfers Verteidiger zwar noch ein mal betont, es habe eine mündliche Treuhandabrede gegeben. Die Kammer bezweifelt das jedoch.

Dabei betont der Richter, dass es grundsätzlich schon vertretbar gewesen sei, die MMC-Studios am Leben zu erhalten, da die Folgen einer Insolvenz gründlich abgewogen worden seien. In diesem Punkt sehe er deshalb keine Pflichtwidrigkeit.

Richter: Keine Beweise gegen Bauunternehmer Josef Esch

Ebenfalls angeklagt ist der Troisdorfer Bauunternehmer Josef Esch. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe zur Untreue vor. Denn im Zuge von Fondsgeschäften schloss er Verträge mit den Zweckgesellschaften ab und erkannte diese als Teile der Sparkasse an. Allerdings, erklärt Wuttke am Dienstag, konnten in der Beweisaufnahme keine Hinweise gefunden werden, dass Esch „die Hintergründe der Gesellschaften kannte“. „Ihm wurde gesagt, dass die Zweckgesellschaften die Anteile treuhänderisch halten“, erklärt später noch mal sein Verteidiger Heiko Lesch.

Auch mit Rückblick auf den ersten Komplex des Verfahrens, bei dem es um den Bau der Kölner Messehallen ging, muss der Bauunternehmer Esch bisher nicht mit einer Verurteilung rechnen. Im ersten Komplex wurde ihm Bestechung vorgeworfen. Er soll dem Sparkassen-Chef Millionen dafür gezahlt haben, dass dieser sich bei der Stadt Köln einsetzte, dass Esch den Bauauftrag erhielt. In einem Zwischenfazit kurz nach Weihnachten erklärte der vorsitzende Richter, dass er in Bezug auf ein solches Geschäft keine eindeutigen Beweise sieht. Die Staatsanwaltschaft sieht die Abrede allerdings als erwiesen an.

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