Gemütlichkeit mit Nebenwirkungen Kaminöfen sind eine Feinstaubquelle

Bonn · Kaminöfen tragen neben dem Verkehr zur Feinstaubbelastung in Wohngebieten bei. Einige Städte verschärfen Auflagen. Bonn hat keine Pläne.

Für die einen ist es ein Quell der Gemütlichkeit, für die anderen sind sie die Dreckschleudern der Nation: Kaminöfen in Privathaushalten, die als zusätzliche Wärmequelle und nicht als Hauptheizung genutzt werden, sind zum Zankapfel von Experten geworden.

Das Heizen mit Holz verursacht deutlich mehr Luftverschmutzung als andere Energieträger wie Heizöl oder Erdgas, hat das Bundesumweltamt (UBA) erforscht. Es sei daher nicht auszuschließen, dass es in Wohngebieten zu kurzzeitigen Belastungen mit Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen kommen kann – insbesondere dann, wenn in einem Wohngebiet viele Holzöfen und Kamine gleichzeitig betrieben werden und Inversionswetterlagen auftreten, also die oberen Luftschichten wärmer als die unteren sind. Wenn dunkler Rauch aus dem Schornstein quillt und ein unangenehmer Geruch in der Luft liegt, sind das Anzeichen für hohen Feinstaub-Austioß. Es kann auch an zu feuchtem Holz liegen.

Moderator und TV-Meteorologe Jörg Kachelmann findet harsche Worte: „Früher hatten arme Menschen die dreckigste Luft, heute ist das umgekehrt.“ In vielen Wohngegenden habe der Holzofen-Boom eine katastrophale Feinstaubbelastung gebracht. „Die gesundheitlichen Folgen sind unabsehbar und im Vergleich dazu sind die lustigen Diskussionen um Stickoxid-Grenzwerte und den Diesel eine Bagatelle“, schreibt der Wetterexperte. Das Experiment mit der Gesundheit von zig Millionen Deutschen werde durch Steuergelder gefördert, obwohl die Folgen des Feinstaub-Booms bekannt und furchtbar seien.

Stuttgart hat bereits Konsequenzen gezogen. In der Schwabenmetropole gilt in den Wintermonaten regelmäßig Feinstaubalarm. Als Gegenmaßnahme wurde das Befeuern älterer Kaminöfen in Privatbesitz, die dem Wohlbefinden dienen, abends verboten. Nur neue Öfen, die seit dem 1 Januar 2015 errichtet wurden, sind vom Nutzungsverbot ausgenommen. Begründung für das Verbot: „Die etwa 20 000 Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe tragen nach dem Straßenverkehr als zweitgrößte Verursachergruppe relevant zur Belastung mit Feinstaub PM10 in Stuttgart bei.“ Hinter dem Kürzel PM10 verbergen sich dicke Feinstäube. Feinstaubalarme gibt es im Winterhalbjahr, weil dann die gesundheitsschädliche Luftbelastung besonders hoch sein kann. Für Stuttgart ist ermittelt worden, dass die Hälfte der Feinstaubbelastung von Autos stammt und ein Viertel von Öfen und Kaminen stammt. In diese Kategorie fallen auch Pellet-Heizungen.

11,7 Millionen Öfen in Deutschland

In Deutschland gibt es nach Angaben des Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks mit Hauptsitz in Sankt Augustin etwa 11,7 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen, wobei der Bestand an traditionellen Kohleöfen abnimmt, der an modernen Kamin- und Kachelöfen hingegen zunimmt.

In der Diesel-Debatte geht es derzeit hauptsächlich um Stickoxide. Dabei wurde Feinstaub aus dem öffentlichen Bewusstsein verdrängt, wohl auch, weil die Feinstaubbelastung gegenüber den 1990er Jahren reduziert wurde. Allerdings atmen vier von fünf der europäischen Stadtbewohner atmen mehr gesundheitsgefährdende Partikel ein, als die Weltgesundheitsorganisation (WHO) für tolerabel hält. Die Belastung durch Feinstaub sei 2015 für rund 391 000 vorzeitige Todesfälle in den 28 EU-Mitgliedstaaten verantwortlich gewesen, teilte die Europäische Umweltagentur mit.

„Die Luft in deutschen Städten ist immer noch zu stark mit den gesundheitsschädlichen Feinstaubpartikeln belastet“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutsche Umwelthilfe (DUH).Um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, müsse Emissionsminderungstechnik bei mit Holz befeuerten Öfen und Heizungskesseln zum Standard gemacht werden. Städte und Gemeinden hätten eine Vielzahl von Möglichkeiten, dies durchzusetzen.

Dies zeige ein Gutachten von Rechtsanwalt Remo Klinger, das die DUH in Auftrag gegeben hat. So können Städte und Gemeinden in Bebauungsplänen verschärfte Anforderungen einführen: Möglich sind das Verbot bestimmter Brennstoffe oder anlagenspezifische Vorgaben, die über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen. Auf Grundlage von Landesimmissionsschutzgesetzen lassen sich in diversen Bundesländern lokale Brennstoffverordnungen implementieren. Darüber hinaus können die Bundesländer Verordnungen für „schutzbedürftige Gebiete“ ausarbeiten – wozu auch Wohngebiete zählen.

Keine Grenzwertüberschreitung

Die Bezirksregierung Köln verweist darauf, dass eine Überschreitung von Feinstaub-Grenzwerten an keiner der Landesmessstellen in NRW mehr ein Problem sei. Die in Deutschland zulässigen Feinstaub-Grenzwerte liegen deutlich über den von der WHO empfohlenen.

Der Einfluss von Kleinfeuerungsanlagen auf die Feinstaubbelastung sei in den Blick genommen worden, doch es gebe kein wirksames Minderungspotenzial, erläutert Vanessa Nolte, Sprecherin der Bezirksregierung. Zusammen mit den mittleren Feuerungsanlagen würde der Anteil an den beiden Messstellen in Bonn nur etwa drei bis fünf Prozent ausmachen. Die Kommunen hätten ordnungs- (Auflagen und Austausch von Öfen) und planungsrechtliche (Bauleitplanung für neue Wohngebiete) Möglichkeiten geprüft und diese zum Teil auch ergriffen.

Die Stadt Aachen hat schon 2010 eine Festbrennstoffverordnung erlassen, die vom Landesumweltministerium auch anderen Kommunen als beispielhaft empfohlen wurde. Für Ofenbesitzer gab es neue rechtliche Regelungen zum Betrieb ihrer Anlagen. Ältere Feststofföfen mussten frühzeitig mit Filtern nachgerüstet, gegen neue Öfen ausgetauscht oder spätestens Ende 2014 stillgelegt werden. „Diese und ähnliche Maßnahmen werden auch bei uns in NRW in viele Luftreinhaltepläne aufgenommen und die generell abnehmende Tendenz der Emissionen dieser Anlagen berücksichtigt, so Nolte.

Bei der Stadt Bonn gibt es keine Pläne, Bebauungspläne mit Auflagen zu versehen, sagt Sprecherin Andrea Schulte. Der Stadt liege das DUH-Gutachten nicht vor, sodass zu den Inhalten keine Stellung bezogen werden könne.

Celia Schütze, Geschäftsführerin der Bonner Energieagentur, bricht eine Lanze für das Heizen mit Holz: „Holz ist ein wichtiger Baustein zur Energiewende.“ Es sei besser als das Heizen mit Öl oder Erdgas. Holz zum Heizen können in der Region geschlagen werden. Auf Nachhaltigkeit müsse geachtet werden, in dem nur so viel Holz geschlagen werden wie nachwachse. Besser sei es natürlich, keine Energie zu verbrauchen, wie das in ganze modernen Häusern gelinge. Wer einen Kaminofen besitze, müsse ihn natürlich regelmäßig durchchecken lassen.

Darauf weist auch der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks hin. Sehr alte Öfen stünden aufgrund ihrer schlechten Emissionswerte und der geringen Energieeffizienz in der Kritik. Um Laut Bundesimmissionsschutzverordnung muss für alte Öfen stufenweise nachgewiesen werden, dass sie Grenzwerte einhalten. Sonst müssen sie außer Betrieb genommen oder nachgerüstet werden. Die nächste Frist endet am 31. Dezember 2020 für Öfen mit Baujahr bis Ende 1994. Eine Ausnahme gilt für Wohnungen, die ausschließlich über einen Holzofen beheizt werden. Von der Nachrüstverpflichtung ausgenommen sind historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Öfen. Bei allen Maßnahmen stellt sich die Frage nach der Kontrolle: Nach Angaben des Amtes für Umweltschutz in Stuttgart wurde das Betriebsverbot von Kaminöfen nicht am Abend kontrolliert. Nach Ansicht der Behörde stelle dies einen unverhältnismäßigen Eingriff „in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre der Besitzer von Komfortöfen“ dar. Es gab nur Aufklärungsgespräche.

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