Untreue-Prozess Früherer Kölner Sparkassenchef legt seine Einkünfte offen

Köln · Als einer der letzten Zeugen in dem Untreue-Prozess sagte ein Mitarbeiter der Sparkasse am Dienstag vor dem Kölner Landgericht aus. Hauptsächlich ging es dabei um den ehemaligen Vorstand der Sparkasse Gustav Adolf Schröder.

Es ist wahrscheinlich einer der letzten Zeugen, die im Untreue-Prozess gegen die beiden früheren Vorstände der Stadtsparkasse Köln und den Troisdorfer Bauunternehmer Josef Esch aussagen. Ein Mitarbeiter aus dem Bereich der internen Revision der Sparkasse erzählt am Dienstag, wie es damals zu einer Überprüfung von Akten des Angeklagten und früheren Chefs der Sparkasse Gustav Adolf Schröder kam. Seine Aussage gibt Hinweise darauf, dass zumindest unsicher ist, ob damals Chancen und Risiken bestimmter Geschäfte entsprechend abgewogen wurden.

Denn die beiden ehemaligen Vorstände und Angeklagten Schröder und Franz-Josef-Schäfer wollten damals die Produktionsfirma MMC retten, die vor der Insolvenz stand und an der die Sparkasse beteiligt war. Mit Hilfe zweier Zweckgesellschaften übernahm die Sparkasse dann weitere Teile, wodurch ihr hohe Verluste entstanden. Auch deshalb, weil die Zweckgesellschaften zwar mit Geldern der Sparkasse ausgestattet wurden, aber es keine Verträge gab. So, dass faktisch keine Kontrolle über deren Konten von Seiten der Sparkasse gegeben war.

Der Zeuge erklärt am Dienstag, nach Durchsicht der Akten Schröders kam die interne Revision zu dem Ergebnis: „Eine ausführlich dokumentierte Abwägung von Chancen und Risiken war nicht durchgängig gegeben.“ Das Dilemma sei nachvollziehbar gewesen: Der Vorstand habe MMC retten wollen und das ging nur über den Weg der Zweckgesellschaften, weil die Sparkasse selbst aus rechtlichen Gründen die Anteile nicht übernehmen durfte. Hätte es Verträge gegeben, also eine treuhänderische Vereinbarung zwischen der Sparkasse und den Zweckgesellschaften, sei klar gewesen, dass es sich um die Sparkasse handele.

Dass Schröder durchaus verantwortungsvoll handele und sich keineswegs der Verantwortung entziehen wolle, zeigt sein Verteidiger Klaus Bernsmann anhand der Offenlegung Schröders Vermögensverhältnisse. Der Ex-Vorstand habe im Rahmen eines Zivilprozesses um Schadenersatz auf 47 Prozent seines Ruhegeldes von der Sparkasse verzichtet, obwohl er freigesprochen wurde. „Da hat er unternehmerische Verantwortung gezeigt“, so Bernsmann. Schröder gibt an, über Altersbezüge in Höhe von mehr als 12.000 Euro monatlich zu verfügen.

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