Hausverwalter-Affäre Betroffene Eigentümergemeinschaften kritisieren Sparkasse

BONN · Viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die von dem Fall des Königswinterer Hausverwalters betroffen sind, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue und der Urkundenfälschung ermittelt, ärgern sich über die Informationspolitik der Sparkasse Köln-Bonn.

Ende 2013 hatte das Geldinstitut die Geschäftsbeziehung zu dem Hausverwalter wegen "Ungereimtheiten", wie dieser angab, gekündigt und alle Konten des 66-Jährigen gesperrt.

Alfred Kruhl, dessen Tochter jetzt seine ehemalige Wohnung in einer WEG an der Mülldorfer Straße 33 in Sankt Augustin besitzt, die nach Kruhls Aussage um 318 000 Euro fürchtet, fragt sich: "In welcher Form hat das Geldinstitut bisher zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen?" Zudem interessiere ihn, "weshalb es keine eindeutige Stellungnahme durch ein Leitungsorgan der Sparkasse Köln-Bonn gibt".

Die Bank würde gerne informieren, Knackpunkt bleibt aber die Rechtslage: "Da uns der Hausverwalter bis zum heutigen Tage nicht vom Bankgeheimnis befreit hat, können wir leider keine Details in dieser Angelegenheit nennen", bekräftigte ein Sprecher der Sparkasse Köln-Bonn. Daher liege das Problem nach wie vor nicht bei seiner Bank.

Gesetzt den Fall, der Hausverwalter würde die Sparkasse von der Verschwiegenheitspflicht entbinden, wäre die Bank dem Vernehmen nach auch bereit, die auf den gesperrten Konten verbliebene Gesamtsumme zu nennen. Für viele WEG wäre das Wissen von größter Bedeutung, weil sie dann entscheiden könnten, ob sich Rechtsmittel überhaupt noch lohnen.

Dass der 66-Jährige die Sparkasse vom Bankgeheimnis befreien wird, glaubt ein versierter Rechtsanwalt, der nicht genannt werden will, kaum: "Der Hausverwalter wird niemanden entbinden, gegen ihn läuft ein Strafverfahren", so der Fachmann: "Daher wird ihm sein Anwalt geraten haben, alle Luken dicht zu machen."

Was manche Betroffenen bei einem Erfahrungsaustausch, zu dem kürzlich der Verein "Wohnen im Eigentum" eingeladen hatte, besonders wurmte: Trotz einer Vollmacht, die der Hausverwalter ausgestellt hatte, inklusive angeblich auf die WEG geschlüsselter Kontonummern, bekamen sie keine oder nur lückenhafte Auskünfte bei der Bank.

Das beklagte auch ein Wohnungsinhaber einer großen WEG an der Ankerstraße 32/34 in Sankt Augustin, bei der es allein um über 430 000 Euro geht. Wie zu erfahren war, hat die Bank dem Wohnungsinhaber allerdings mehrfach Auskunft gegeben. Allein zu zehn Konten konnte die Bank aber nach Recherchen dieser Zeitung trotz Vollmacht keine Angaben machen, etwa weil ihre WEG nicht Kontoinhaberin war beziehungsweise weil die Konten auf eine andere WEG geschlüsselt sind oder es ein Konto gar nicht gab. Anderen WEG-Vertretern dürfte aus ähnlichen Gründen gleiches widerfahren: Konten sind nicht mehr zuzuordnen und daher sieht die Bank ihre Hände gebunden.

Zutreffen dürften nach GA-Informationen Vorwürfe, wonach nur ein Teil der Betroffenen von der Sparkasse Köln-Bonn wegen Ungereimtheiten bei der Kontoführung des Hausverwalters angeschrieben wurden. Wie zu erfahren war, hat das damit zu tun, dass die Bank nur dann informieren konnte, wenn auch die persönlichen Daten vorlagen.

Einen Zeitplan, wie es weitergeht, gibt es nicht. Die Ermittler der Staatsanwaltschaft dürften noch Arbeit haben, Licht in das Treuhandkonten-Geflecht zu bringen. Vor allem der tatsächliche Eigentumsnachweis von transferierten Geldern scheint in vielen Fällen gerade mit Blick auf mögliche Klagen schwierig zu führen zu sein. Nach GA-Informationen soll die Sparkasse an einer zügigen Lösung für die Mietkautionskonten arbeiten.

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