Kommentar zum Mobilfunk Arbeit für Juristen

Meinung | Bonn · Die neue Mobilfunkgeneration 5G gehört zu den großen Innovationsprojekten in Deutschland. Sie ist nicht nur eine teschnische, sondern auch eine juristische Herausforderung - ein Kommentar.

 Bis Ende 2022 sollen Autobahnen, wichtige Bundesstraßen und viel befahrene Zugstrecken mit schnellem Internet versorgt sein.

Bis Ende 2022 sollen Autobahnen, wichtige Bundesstraßen und viel befahrene Zugstrecken mit schnellem Internet versorgt sein.

Foto: pa/obs Ericsson GmbH

. Wirklich zufrieden ist niemand. Aber das könnte ein Zeichen sein, dass der Kompromiss gelungen ist. Es geht immerhin um eines der wichtigsten Investitionsprojekte in Deutschland in den kommenden Jahren. Viele Milliarden Euro müssen investiert werden, um Deutschland mit den technischen Voraussetzungen für die neue Mobilfunkgeneration 5G auszustatten. Die Unternehmen wünschen natürlich möglichst wenig Versorgungsauflagen durch die Behörden, damit sie vor allem dort ausbauen können, wo viele Nutzer sind. Politiker möchten sich nicht länger sagen lassen, dass Deutschland im Mobilfunk hinter anderen, deutlich schlechter entwickelten Ländern hinterherhinkt.

Niemand hat gerne Funklöcher in seinem Wahlkreis. Diese Interessen hatte die Bundesnetzagentur auszutarieren und dabei noch rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Wer abgelegen wohnt, muss auf den neuen Mobilfunk warten, aber er muss nur bis zur nächsten Autobahn fahren, um die Dienste nutzen zu können.

Viel Arbeit für Juristen ist bei der Ausgestaltung der Zusammenarbeit der Netzbetreiber absehbar. Es gibt keine Pflicht, die Firmen sollen verhandeln. Das klingt schwammig und erinnert an Zeiten, wo jede Entscheidung der Netzagentur vor mehreren Gerichten überprüft wurde. Ob sich ein neuer Interessent an Frequenzen auf ein solch ungewisses Wagnis einlassen wird und es damit zu mehr Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt kommt, ist zumindest sehr fraglich.

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