Urteil: Bebauungsplan für "RegioPort Weser I" gekippt

Münster/Minden · Dämpfer für ein länderübergreifendes Infrastruktur-Projekt in Minden: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für den "RegioPort Weser I" in Minden gekippt. Nach einem Urteil des Gerichts von Montag ist ein für das Projekt gegründeter Planungsverband nicht wirksam. Beteiligt sind die Städte Minden, der Kreis Minden-Lübbecke sowie Bückeburg und der Landkreis Schaumburg (beides Niedersachsen). Die Beteiligung der Kreise sei allerdings rechtswidrig, so das Gericht. Unter bestimmten Voraussetzungen wie bei sich überlappenden Planungen sei im Baugesetzbuch auch die Teilnahme von Kreisen möglich. Dies ist aber nach Auffassung des OVG bei diesem Projekt nicht der Fall (Az.: 2 D 59/16.NE und 2 D 70/16.NE).

Einen wirksamen Bebauungsplan konnte der rechtlich nicht vorhandene Planungsverband deshalb nicht beschließen. Geklagt hatten die Nachbargemeinde Porta Westfalica, weil sie einen erhöhten Lkw-Verkehr auf ihrem Stadtgebiet befürchtet, sowie eine Anwohnerin aus Bückeburg in Niedersachsen. Das OVG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Streits Revision am Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Mit dem Containerhafen "RegioPort Weser I" an der Landesgrenze zu Niedersachsen wollen die Städte Minden und Bückeburg ein gemeinsames Logistikdrehkreuz an der Schnittstelle zwischen Weser und Mittellandkanal schaffen. Es sollte ursprünglich 2018 den Betrieb aufnehmen und den Containerverkehr zwischen Ostwestfalen, Niedersachsen und den Seehäfen im Norden zwischen Straße, Wasserweg und Schiene verbinden.

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