Untreue-Urteil gegen Ex-Chefs rechtskräftig

Karlsruhe · Das Untreue-Urteil des Kölner Landgerichts gegen vier Ex-Manager der Privatbank Sal. Oppenheim vom Juli 2015 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Mittwoch in Karlsruhe die Revision der Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte der 2. Strafsenat bereits die Revision der Verteidigung auf Antrag des Generalbundesanwalts mit einstimmigem Beschluss vom 7. März als offensichtlich unbegründet verworfen. (AZ 2 StR 416/16)

 Das Logo der Bank Sal. Oppenheim.

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Foto: Rolf Vennenbernd/Archiv

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hatte mit seiner Revision die Höhe der Strafen beanstandet. Der Vorsitzende Richter sagte aber, das Landgericht habe ohne Rechtsfehler zahlreiche Milderungsgründe zugunsten der Angeklagten berücksichtigt. Drei Angeklagte waren zu Freiheitsstrafen auf Bewährung und ein vierter Ex-Manager zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.

In dem Fall ging es um Millionenverluste im Zusammenhang mit dem früheren Karstadt-Mutterkonzern Arcandor, die fast zum Zusammenbruch des Bankhauses geführt hatten, sowie um ein verlustreiches Immobiliengeschäft. Der Gesamtschadens betrug fast 84 Millionen Euro.

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