Prozess in Köln Haft- und Geldstrafen für Ex-Sparkassenvorstände

Köln · Der Kölner Prozess um Untreue und Korruption ist zu Ende gegangen. Gegen zwei Ex-Vorstände der früheren Stadtsparkasse Köln und den Troisdorfer Immobilienentwickler Josef Esch wurden Haft- und Geldstrafen verhängt.

Zweimal Haftstrafen zur Bewährung, einmal Geldstrafe: Nach neun Monaten ist das Urteil im Prozess um Korruption und Untreue gegen zwei Ex-Vorstände der früheren Stadtsparkasse Köln und den Troisdorfer Immobilienentwickler Josef Esch gefallen. Die 18. Strafkammer verurteilte den damaligen Chef der Sparkasse Gustav Adolf Schröder wegen Untreu und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu insgesamt zwei Jahren Haft auf Bewährung, seinen früheren Vorstandskollegen Franz-Josef Schäfer wegen der gleichen Vergehen zu einem Jahr auf Bewährung und Esch wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen á 4100 Euro. Außerdem müssen Schröder und Schäfer jeweils fünfstellige Beträge für wohltätige Zwecke zahlen.

Die Verurteilung wegen Untreue bezieht sich auf Geschäfte zwischen der Sparkasse und Esch im Rahmen mehrere Immobilienfonds des Bauunternehmers. Es ging dabei unter anderem auch um die Bebauung des Gewerbegebietes Ossendorf in Köln und die Magic Media Company (MMC).

Freigesprochen wurden Schröder und Esch wegen des Vorwurfs der Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit. Die Staatsanwaltschaft hatte den früheren Vorständen und Esch vorgeworfen, beim Bauauftrag für die Nordhallen der Kölnmesse damals eine Unrechtsvereinbarung getroffen zu haben. Demnach sollte Esch der Sparkasse 9,9 Millionen Euro gezahlt haben, dafür dass er den Bauauftrag erhalte und sich Schröder bei den entsprechenden Stellen und Politikern dafür einsetzte. Doch auch nach mehr als 40 Verhandlungstagen, so der Vorsitzende Richter, konnte die Kammer keine ausreichenden Hinweise dafür finden.

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