Sparen für die Kleinen Das sollten sie beim Anlegen eines Depots für Kinder beachten

Berlin · Auch für Kinder lässt sich ein Depot einrichten. Viele Anbieter bieten entsprechende Produkte an. Doch Achtung: Eltern können sich die Mittel also nicht einfach wieder zurückholen.

 Bei Depots für Kinder können sich die Eltern die Mittel nicht einfach wieder zurückholen.

Bei Depots für Kinder können sich die Eltern die Mittel nicht einfach wieder zurückholen.

Foto: Ivan Traimak - stock.adobe.com/TRAIMAK.BY

Die Magie der Zinseszinsen lässt manche Eltern, Großeltern oder Patentanten angesichts eines neuen Babys in der Familie nachdenklich werden: Bei einem Anlagehorizont von 18 Jahren sammeln sich in einem Aktien-Sparplan bei Einzahlungen von 100 Euro im Monat locker 35 000 Euro an. Das ermöglicht den jungen Erwachsenen einen tollen Start in die Zukunft als Kapitalanleger.

Viele Anbieter, darunter die Deutsche Bank, die DKB, Flatex oder Comdirect, bieten entsprechende Produkte an. Sie tragen meist entsprechende Namen wie „Depot U18“, „JuniorDepot“ oder „StartDepot“. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Spielerei, sondern um einen juristisch und steuerlich einschneidenden Vorgang. „Das Depot gehört dem Kind“, sagt Oliver Güttler von dem Anbieter Signal Iduna. Bis es volljährig wird, haben die gesetzlichen Vertreter zwar noch die Kontrolle über die Investitionen. „Wird es 18, erlöschen aber in jedem Fall die Rechte der gesetzlichen Vertreter“, sagt Güttler.

Die Eltern können sich die Mittel also nicht einfach wieder zurückholen. Die Ersparnisse gehören dem Kind. Auch wenn die Eltern zwischendurch knapp bei Kasse sind und begehrlich auf das gut laufende Kinderdepot schauen, dürfen sie sich nicht einfach daran vergreifen. Sie besitzen zwar eine Vollmacht – doch sie dürfen das Geld nur im langfristigen Sinne des Kindes verwenden. Schließlich läuft das Depot auch unter seinem Namen. Deshalb sind bei Eröffnung des Depots auch ähnliche Formalitäten nötig wie bei Erwachsenen. Das Institut muss beispielsweise die Identität sicher überprüfen. Das geschieht beispielsweise per Post-Ident-Verfahren; dabei müssen, wenn vorhanden, beide Eltern anwesend sein.

Auf dem Formular ist zudem die Steuer-ID des Kindes anzugeben. Diese wird heute direkt nach der Geburt vergeben und müsste den Eltern daher bekannt sein. Die Bank braucht die ID, weil auch Kinder ihre Zinsen versteuern müssen. „Wenn das Depot auf den Namen des Kindes lautet, gehören auch die Kapitalerträge dem Kind“, erklärt Güttler. In der Praxis gelten also auch für sie die üblichen Freibeträge. Die Bank erhält also einen Freistellungsauftrag für das Kind. Liegen die Gewinne unter dem Sparer-Pauschbetrag, führt die Bank dann keine Steuern ab.

Freibetrag ist großzügig bemessen

Wenn das Depot des Kindes mehr einspielt als die jährlich steuerfreien 801 Euro, lässt sich das Geld immer noch über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Schließlich wird es seinen gesamten Freibetrag für alle Einkünfte bis knapp 10 000 Euro im Jahr kaum ausschöpfen. Aus Sicht der Einzahler sind die angelegten Beträge eine Schenkung. Das spielt dann eine Rolle, wenn die Angehörigen richtig großzügig sind und üppig Geld in das Depot schieben.

Der Freibetrag für Eltern ist hier mit 400 000 Euro pro Zehnjahreszeitraum großzügig bemessen. Für Enkel beträgt er immerhin noch 200 000 Euro. Relevant werden die Freibeträge vor allem bei Nichten und Neffen: Sie betragen nur noch 20 000 Euro. Für höhere Beträge ist Schenkungssteuer zu zahlen. Experten warnen denn auch davor, das Kinder-Depot für Tricksereien zu verwenden. Für Eltern mit hohen Kapitalerträgen läge es schließlich nahe, ein Teil ihres Vermögens auf die Kinder zu verteilen und die jeweiligen Freibeträge zu nutzen. In der Praxis haben sich die Eltern mit der Einzahlung ins Depot des Nachwuchses jedoch von dem Geld verabschiedet und es vorzeitig der nächsten Generation vermacht. „Schenkungen haben tendenziell einen endgültigen Charakter“, sagt Güttler.

Wenn einmal die Entscheidung gefallen ist, Geld im Namen des Kindes anzulegen, dann folgt die Frage nach der Anlageklasse. Wie immer gilt hier die Grundregel: Je länger der Investitionszeitraum, desto mehr Risiko ist erlaubt – und desto eher kommen Aktien infrage. Wer das Geld wirklich vom Babyalter bis zur Volljährigkeit liegen lassen will, kann durchaus in Aktienfonds investieren – die meisten Börsentiefs gleichen sich über längere Zeiträume wieder aus.

Doch die Geber sollten bedenken, dass auch Teenager schon teure Bedürfnisse haben können. „Soll vielleicht von dem Depot auf dem Weg zur Volljährigkeit bereits ein Mofa-Führerschein bezahlt werden?“, fragt Güttler. „Oder ein Schulsemester an einem englischen Internat?“ Dann sind sicherere Anlagen besser, beispielsweise Festgeld. Während der Aktienmarkt jedoch mit etwas Glück über einen Fünfzehnjahreszeitraum über fünf Prozent Jahresrendite ermöglicht, lassen sich mit sicherem Festgeld derzeit nur etwas über einem Prozent herausholen. Eine Folge der dauerhaft niedrigen Zinsen. 

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