Mindestlohn in NRW Arbeitsminister kündigt Betriebsprüfungen an

DÜSSELDORF · NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) droht Schwarzen Schafen mit scharfen Kontrollen beim Mindestlohn. "Die Arbeitsschutzämter werden den Zoll massiv unterstützen, dass der gesetzliche Mindestlohn vom 1. Januar 2015 an eingehalten wird", sagte Schneider unserer Zeitung.

 Vor allem in der Dienstleistungsbranche - wie beim Friseur - wird häufig Lohndumping betrieben.

Vor allem in der Dienstleistungsbranche - wie beim Friseur - wird häufig Lohndumping betrieben.

Foto: dpa

Schneider erwartet, dass in NRW rund 1,4 Millionen Menschen von der gesetzlichen Anhebung des Lohns auf 8,50 Euro Stundenlohn profitieren werden.

Probleme befürchtet der Minister vor allem in Teilen der Dienstleistungsbranche, in der vielfach Lohndumping betrieben wird. "Das ist kein Kavaliersdelikt. Wir werden das nicht einfach laufen lassen", warnte Schneider. Bei Betriebsprüfungen werde der NRW-Arbeitsschutz künftig gezielt darauf achten, dass der gesetzliche Mindestlohn eingehalten werde.

Schneider reagierte damit auch auf den drohenden Personalmangel beim Zoll. Der Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium, Julian Würtenberger, hatte in der Zeitschrift "Zoll aktuell" eingeräumt, dass zur Prüfung der Einhaltung des Mindestlohns zusätzlich 1600 Prüfer eingestellt werden müssten.

Der Bund will die Stellen in einem Zeitraum von fünf Jahren über Nachwuchskräfte besetzen. Damit wächst die Sorge, dass eine flächendeckende Kontrolle des Mindestlohns durch den Zoll nicht vor 2020 gesichert werden kann. Im Haushalt 2015 hat der Bund den zusätzlichen Bedarf aufgenommen.

Nach einer Studie der Gewerkschaft Verdi arbeiten derzeit rund 18 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland mit einem Stundenlohn unter 8,50 Euro, in Ostdeutschland sogar 32 Prozent. Insgesamt erhalten danach mehr als 20 Prozent der Beschäftigten in Deutschland einen Stundenlohn unterhalb von 8,50 Euro. Von den bundesweit mehr als sieben Millionen Minijobern erhalten nach Schätzung der Arbeitsagenturen rund zwei Drittel weniger als 8,50 Euro pro Stunde.

NRW-Arbeitsminister Schneider verwies darauf, dass es darüber hinaus in rund 40 Branchen tarifliche Grundvergütungen unterhalb von 8,50 Euro die Stunde gibt. Hier kann bis maximal 1. Januar 2017 noch weniger als 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden, wenn das im Tarifvertrag vereinbart wurde.

So beträgt der Mindestlohn im Fleischerhandwerk derzeit 7,75 Euro und steigt bis zum 1.12. 2016 auf 8,75 Euro. Im Friseurhandwerk werden aktuell nur 6,47 Euro Tariflohn gezahlt. Schneider räumte ein, dass auch ein Mindestlohn von 8,50 Euro nicht ausreicht, um spätere Altersarmut zu verhindern. "Das ist die absolute gesetzliche Untergrenze." Der Minister begrüßte deshalb die Appelle der Bundesbank, bei den künftigen Tarifrunden höhere Lohnabschlüsse zu vereinbaren, um die Binnennachfrage zu stärken und die Gefahr späterer Altersarmut zu verringern.

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