Überwachungskameras gefordert So will die Polizei in NRW gegen Gaffer vorgehen

Düsseldorf · Polizeigewerkschafter in NRW fordern, dass Überwachungskameras an den Einsatzfahrzeugen das Geschehen am Unfallort aufzeichnen. So soll die Strafverfolgung ermöglicht werden.

Eine Massenschlägerei in Dortmund mit rund 80 Beteiligten am Pfingstmontag hat eine neue Diskussion über die Bestrafung sogenannter Gaffer ausgelöst. Der Einsatz der Polizei war von rund 150 Schaulustigen behindert worden. Nach Angaben der Polizei konnten deswegen viele Randalierer flüchten.

Immer wieder behindern Schaulustige aber auch Rettungseinsätze und gefährden dadurch Menschenleben. Die Einsatzmeldungen der Polizei sind voll von entsprechenden Vorfällen. Genaue Zahlen zu Gaffer-Verstößen werden von den Sicherheitsbehörden zwar nicht erhoben. Die Polizei stellt aber fest, dass die Schaulustigen deutlich aggressiver auftreten. „Die werden immer penetranter, um ihre Neugierde zu befriedigen“, sagt Michael Mertens, NRW-Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei.

Bislang kommen die Gaffer in den meisten Fällen ungestraft davon. Soweit es die Situation an den Einsatzstellen zulässt, verfolgt die Polizei zwar ihr rechtswidriges Verhalten. „Aber wir kümmern wir uns natürlich in erster Linie zunächst um die Unfallopfer. Erst wenn die versorgt sind, können wir gegen die Gaffer vorgehen“, sagt Mertens. Daher fordert er Kameras an den Einsatzfahrzeugen, die am Einsatzort die Gaffer automatisch filmen. „Wir müssen sie mit ihren eigenen Mitteln schlagen“, so Mertens. Die technischen Voraussetzungen dafür seien gegeben. „Nur, die Politik muss es auch wollen“, so Mertens.

Polizeigewerkschaft will Gaffern Smartphones abnehmen

Die Deutsche Polizeigewerkschaft in NRW möchte den Gaffern die Smartphones abnehmen. „Die Sicherstellung ihrer Handys würde einen nachhaltigen Eindruck auf die Täter und p otenzielle Nachahmer machen“, sagt ihr Landesvorsitzender Erich Rettinghaus. Diese „pietätlose und menschenverachtende Sensationsgier“ bringe eine erhebliche Missachtung der Persönlichkeitsrechte der verstorbenen oder verletzten Unglücksopfer zum Ausdruck. „Eine Sicherstellung von Smartphones sollte daher auch im Ordnungswidrigkeitenrecht möglich sein“, so Rettinghaus.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) verurteilt das Verhalten der Schaulustigen. „Gaffer sollten sich schämen. Und sich selbst einmal fragen, ob sie in einer solchen Notsituation angestarrt und gefilmt werden wollten“, sagte Reul unserer Redaktion. Wer Rettungskräfte behindert, mache sich unter Umständen sogar strafbar. „Ich frage mich manchmal, ob einige Menschen durch zu viel Gucken von Filmchen im Netz nicht den Bezug zur Realität verloren haben“, betonte Reul.

Wie kompliziert und unübersichtlich die Lage am Unglücksort sein kann, haben unterdessen ein Unfall und der folgende Rettungseinsatz am Sonntag in Mönchengladbach gezeigt. Eine 56-Jährige war dort tödlich mit ihrem Auto verunglückt. Die Feuerwehr beklagte anschließend zunächst, dass der Rettungseinsatz von Schaulustigen behindert worden sei, und sprach von „menschenunwürdigem Verhalten“. Unter diesen Personen befanden sich nach Angaben der Feuerwehr neben völlig unbeteiligten Passanten aber auch Zeugen des Unfallgeschehens und Ersthelfer. Nach Angaben des stellvertretenden Feuerwehrchefs Dirk Schattka wollten einige von ihnen die Unfallstelle trotz Aufforderung nicht verlassen. Immerhin hätten sie aber nicht mit ihren Handys gefilmt und fotografiert.

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