Dublin-II-Verordnung Wie gerecht ist das EU-Asylrecht?

BRÜSSEL · Erst im Juni dieses Jahres hat die EU nach zehnjährigem Ringen ein gemeinsames Asylrecht verabschiedet. Dabei wurde ausgerechnet jene Verordnung, die regelt, welches Mitgliedsland für einen Asylbewerber zuständig ist, noch einmal bestätigt. Dabei ist gerade diese Dublin-II-Verordnung höchst umstritten.

 Flüchtlinge warten im Hafen von Lampedusa auf eine Fähre, die sie in Auffanglager auf Sizilien bringen soll.

Flüchtlinge warten im Hafen von Lampedusa auf eine Fähre, die sie in Auffanglager auf Sizilien bringen soll.

Foto: AP

Hunderttausende von Asylbewerbern wollen jedes Jahr in der EU anerkannt werden. Viele werden unmenschlich behandelt. Muss ein Dokument, das so etwas regelt, nicht reformiert werden?
Die Dublin-II-Verordnung wurde geschaffen, um zu verhindern, dass Asylbewerber zwischen den Mitgliedstaaten hin- und hergeschoben werden. Sie regelt seit 2003, dass jenes Land für die Aufnahme des Bewerbers und die Abwicklung des Asylverfahrens zuständig ist, in dem der Betreffende ankommt. Dieser Staat hat auch die Kosten zu tragen. Dafür kann sich ein anerkannter Asylant dann auch innerhalb der EU frei bewegen, weil die anderen Länder die Entscheidung des Aufnahmestaates akzeptieren.

Das führt aber doch zu erheblichen Ungerechtigkeiten, weil die meisten Antragsteller im Süden Europas anlanden.
Nach Angaben der EU ist dieser Eindruck falsch. Demnach nahmen von den 330 000 Flüchtlingen und Asylbewerbern, die im Vorjahr in die EU kamen, nämlich keineswegs Italien, Griechenland oder Malta die mit Abstand meisten Betroffenen auf, sondern Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Schweden und Belgien. Hinzu kommt, dass die Mittelmeer-Anrainer erhebliche Unterstützung der gesamten EU bekommen, um Auffanglager zu errichten. Da sie das trotz millionenschwerer Zuwendungen nicht schaffen, schickt die Bundesrepublik beispielsweise seit Längerem keine Flüchtlinge mehr nach Griechenland zurück, auch wenn sie dort eingereist sind.

Was hat das neue Asylrecht denn an Verbesserungen gebracht, wenn es schon solche tödlichen Zwischenfälle nicht verhindern kann?
Das neue Asylrecht regelt zum Beispiel, dass die anerkannten Bewerber schneller Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen (nach neun Monaten), dass ihnen die landestypischen Sozialhilfe-Regelungen (Hartz IV) zugutekommen müssen, dass sie Anspruch auf einen Rechtsbeistand haben und "ordentlich" untergebracht werden müssen.

Die EU kann also nichts tun, um solche Vorfälle zu bekämpfen?
Es gibt zahlreiche Abkommen mit nordafrikanischen Regierungen. Diese werden teilweise mit hohen Zuschüssen unterstützt, um ihre Grenzsicherungsmaßnahmen zu verbessern und zu verhindern, dass Schleuserbanden Flüchtlinge mit falschen Versprechungen abzocken und dann in seeuntüchtigen Fahrzeugen aufs Meer schicken. Diese Katastrophe war ja nicht das Ende einer humanitären Hilfsmission, sondern einer kriminellen Schleuseraktion.

Was wird die EU unternehmen? Welche Möglichkeiten hat sie?
Brüssel will zum einen mit dem Eurosur-Projekt die Flüchtlingsschiffe früher abfangen. Das würde möglicherweise ähnliche Katastrophen verhindern, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Strategie, illegal Einreisende abzuweisen. Zum zweiten will Kommissionspräsident José Manuel Barroso die Mitgliedstaaten bewegen, ihre eigenen Gesetze zu überarbeiten. In Italien gilt beispielsweise noch immer eine Vorschrift aus der Berlusconi-Zeit, nach der Fischer, die Schiffbrüchige retten, mit einem Verfahren wegen Menschenschlepperei rechnen müssen. Erst Mitte letzter Woche hatte der Europarat Italien wegen solcher und weiterer Vorschriften massiv kritisiert.

NRW: Mehr Asylbewerber

Die Zahl der Asylbewerber in NRW steigt weiter kräftig an. Bis August dieses Jahres beantragten 12 971 Personen Asyl - ein Anstieg um 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Allein in den Monaten Juli und August wurden jeweils knapp 1900 Antragsteller in NRW gemeldet, teilte das NRW-Innenministerium dem GA mit.

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