Gebühren in NRW Was man zu den Straßenbaubeiträgen wissen muss

Düsseldorf · Die NRW-Landesregierung will Bürger entlasten und langfristiger planen – dennoch hagelt es reichlich Protest gegen den Entwurf für die Neuregelung der Straßenbaubeiträge.

 Heiße Sache: Wer für den Straßenausbau zahlen muss, wird in NRW kontrovers diskutiert.

Heiße Sache: Wer für den Straßenausbau zahlen muss, wird in NRW kontrovers diskutiert.

Foto: picture alliance/dpa

Mit ihrem Entwurf für die Neuregelung der Straßenbaubeiträge hat NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) den landesweiten Streit keineswegs beigelegt. Dutzende Protestbündnisse im ganzen Land und eine von fast 500 000 Unterschriften getragene Volksinitiative wollen ihre Proteste sogar noch verstärken. Aber die schwarz-gelbe Landtagsmehrheit steht hinter Scharrenbachs Entwurf.

Was sind Straßenbaubeiträge?

Wer ein Haus baut, bezahlt für die dazugehörige Straße einen Erschließungsbeitrag und später für die Sanierung eventuell einen Straßenausbaubeitrag. Die Ausbaubeiträge werden bei den Eigentümern der anliegenden Grundstücke nur für grundlegende Erneuerungen oder Aufwertungen etwa durch neue Straßenlaternen, Bürgersteige oder Bepflanzungen erhoben. Reine Unterhaltungsmaßnahmen wie das Aufbringen einer neuen Teerdecke oder die Beseitigung von Schlaglöchern müssen die Anlieger nicht finanzieren.

Wie hoch sind die Straßenbaubeiträge?

Insgesamt haben die nordrhein-westfälischen Grundstückseigentümer in den vergangenen Jahren rund 125 Millionen Euro gezahlt. Im Schnitt liegt die Belastung bei weniger als 100 Euro pro Grundstück und Jahr. Die Spreizung ist allerdings enorm. Da eine Straße in der Regel Jahrzehnte ohne Grunderneuerung auskommt, fallen die Kosten sehr punktuell an und sind dafür dann umso erheblicher. Teilweise werden die Eigentümer mit fünfstelligen, in Einzelfällen sogar sechsstelligen Rechnungen konfrontiert. Die Höhe hängt von der Art der Baumaßnahmen, der Größe des Grundstückes und dem Anteil ab, mit dem die Kommune die Eigentümer an den Kosten beteiligt.

Wer entscheidet, ob und wie eine Straße erneuert werden muss?

Bürgermeister und Stadtrat. Gleichwohl gibt es auch jetzt schon Kommunen, die ihre Bürger umfangreich an dem Entscheidungsprozess beteiligen. Das ostwestfälische Kirchlengern zum Beispiel füttert seit acht Jahren eine Datenbank mit Preisen, die Anbieter in Ausschreibungen genannt haben. So bekommen die Bürger eine Vorstellung von den Kosten, die ein zusätzlicher Bürgersteig, bessere Straßenlaternen oder eine schicke Bepflanzung verursachen würde und können sich von der Stadt ein entsprechendes Ausbaupaket wünschen. In der Tendenz führen solche Modelle zu geringeren Ausbaustandards und Kosten.

Wie regeln andere Bundesländer das?

Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen schreiben den Kommunen eine Kostenbeteiligung der Bürger vor. In Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein entscheiden die Kommunen selbst, ob sie Straßenbaubeiträge erheben. In Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Bayern werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben.

Was soll sich jetzt in NRW ändern?

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der mit großer Wahrscheinlichkeit genau so Anfang kommenden Jahres in Kraft tritt. Das Land nimmt den Anliegern jährlich 65 Millionen Euro und damit etwa die Hälfte der zuletzt angefallenen Gebühren ab. Allerdings geschieht das über einen Förderfonds. Land und Kommune entscheiden selbst, in welchen Fällen die Anlieger entlastet werden. Reine Anliegerstraßen könnten auf diesem Weg von der Förderung ausgeschlossen werden. Anlieger von Straßen, über die viel allgemeiner Verkehr fließt, könnten stärker entlastet werden.

Können die Beiträge abgestottert werden?

Ja. Der Gesetzentwurf sieht den voraussetzungslosen Anspruch auf Ratenzahlung vor, die bislang nur in Härtefällen möglich war. Betroffene sollen die Gebühr auf 20 Jahre verteilt abzahlen dürfen. Der Zinssatz soll statt derzeit sechs Prozent künftig zwei Prozent über dem aktuellen Basiszins liegen. Da der Basiszins derzeit nahe null liegt, würden also etwa zwei Prozent anfallen.

Gibt es Ermäßigungen?

Ja. Anliegern, deren Grundstücke besonders tief sind oder an mehreren Straßen gleichzeitig liegen, sollen die Kommunen Rabatte einräumen. Die Kommunen werden zu einem jährlich fortzuschreibenden Straßen- und Wegekonzept verpflichtet, sodass Anlieger schon früh erfahren, wo welche Straßenbaumaßnahmen zu erwarten sind. Maßnahmen, die Ausbaubeiträge verursachen, dürfen erst beschlossen werden, wenn mit den Betroffenen über die Standards der Ausbauten und deren Kosten gesprochen wurde.

Was will die Opposition?

Mehrere Dutzend Protestbündnisse, fast 500 000 Teilnehmer einer Unterschriftenaktion und die SPD im Landtag wollen weiterhin, dass die Straßenbaubeiträge komplett abgeschafft werden. Folge wäre, dass die Kosten dem allgemeinen Haushalt – und damit allen Steuerzahlern – aufgebürdet werden. Allerdings entfielen damit auch erhebliche Verwaltungskosten, zum Beispiel für Rechtsstreitigkeiten.

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