Verwaltungsgericht weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab

Ansbach · Das Verwaltungsgericht Ansbach hat eine Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag abgewiesen. Dies bestätigte der stellvertretende Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, Jürgen Stadler.

 Überweisungsschein für ein Jahr Rundfunkgebühr. Foto: Arno Burgi/Archiv

Überweisungsschein für ein Jahr Rundfunkgebühr. Foto: Arno Burgi/Archiv

Foto: DPA

Die Klägerin, eine 89 Jahre alte Frau, die nach einem Schlaganfall behindert ist, war nach dem alten Recht vollständig von dem Beitrag befreit. Nach dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der am 1. Januar in Kraft trat, muss die Seniorin jedoch ein Drittel des vollen Beitrags von 53,94 Euro pro Quartal zahlen. Die Kammer begründete ihre Entscheidung damit, dass mit dem sogenannten Nachteilsausgleich bereits die Behinderung der Seniorin berücksichtigt worden sei.

Eine vollständige Befreiung wäre nur möglich gewesen, wenn die Klägerin Sozialleistungen empfangen würde. Da für die Pflegekosten jedoch der Sohn der 89-Jährigen aufkomme und zudem eine Unterhaltspflicht bestehe, könnten diese nicht beantragt werden.

Das Verwaltungsgericht verwies zudem auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2000. Nach diesem sei eine vollständige Gebührenbefreiung für Behinderte nicht vertretbar.

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BR zum Rundfunkbeitrag

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