Urteil: Mutter muss Namen des wahren Vaters nicht nennen

Karlsruhe · Es ist ein Rückschlag für alle, die Unterhalt für ihr vermeintlich leibliches Kind gezahlt haben und das Geld zurückhaben wollen. Sie haben kein Recht darauf, von der Mutter den Namen des wahren Vaters zu erfahren.

 Der Bundesgerichtshof hatte die Mütter von sogenannten Kuckuckskindern bisher in der Pflicht gesehen, den Namen des wahren Vaters preiszugeben. Foto: Patrick Pleul/Archiv

Der Bundesgerichtshof hatte die Mütter von sogenannten Kuckuckskindern bisher in der Pflicht gesehen, den Namen des wahren Vaters preiszugeben. Foto: Patrick Pleul/Archiv

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Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (AZ 1BvR 472/14) entschieden.

Eine solche Pflicht stelle eine schwerwiegende Beeinträchtigung des im Grundgesetz festgeschriebenen allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Mutter dar, hieß es. Man könne eine solche Verpflichtung daher nur dann anerkennen, wenn sie das Gesetz ausreichend eindeutig vorsehe. Eine solche Rechtsgrundlage gebe es aber nicht.

Die Richter kippten damit die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). Dieser hatte die Mütter von sogenannten Kuckuckskindern auch ohne gesetzliche Grundlage bisher in der Pflicht gesehen, den Namen des wahren Vaters preiszugeben. Damit hätten die Richter ihre von der Verfassung festgelegten Kompetenzen überschritten, befand das Bundesverfassungsgericht.

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