Qualitätsstandards für Betreuung Träger wollen Normen für Ganztag festlegen

Düsseldorf · Für die Ganztagsbetreuung gibt es keine einheitlichen Standards. Wohlfahrtsverbände und Landesregierung treffen sich nächste Woche zum Spitzengespräch.

 Es gibt Defizite bei der Qualität der Kinderbetreuung. Foto: dpa

Es gibt Defizite bei der Qualität der Kinderbetreuung. Foto: dpa

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Gut zehn Jahre nach Einführung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in NRW lässt die Qualität vielerorts noch zu wünschen übrig. „Es gibt in dem Bereich keine verbindlichen Qualitätsstandards“, sagte Helga Siemens-Weibring, Beauftragte für Sozialpolitik beim Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe, einem der Träger Offener Ganztagsschulen (OGS) in NRW.

Kinder würden nach der Schule teilweise in viel zu kleinen Räumen betreut, manchmal sogar im Keller. Nicht selten sei ein Betreuer, bei dem es sich nicht einmal um eine Fachkraft handeln müsse, für mehr als 25 Schüler zuständig.

In NRW besuchen einer IW-Studie zufolge 44,1 Prozent der Grundschüler den offenen Ganztag. Das Land liegt damit beim Ganztagsangebot bundesweit an siebter Stelle. Das Angebot variiert jedoch von Kommune zu Kommune stark.

Bessere finanzielle und qualitative Ausstattung

Während einige Schulen neben der Hausaufgabenbetreuung eine große Vielfalt an Nachmittagsbeschäftigungen anbieten, ist dies andernorts kaum der Fall. Auch bei den Elternbeiträgen gibt es große Unterschiede, sie reichen einer großen Anfrage der SPD –Fraktion im Landtag zufolge bei einem Brutto-Jahreseinkommen von gut 43 000 Euro von 18 Euro in Olfen bis 140 Euro in Bad Münstereifel. In der Mitte liegt beispielsweise Neuss mit 90 Euro.

In Spitzengesprächen wollen die Landesregierung und die Wohlfahrtsverbände in ihrer Funktion als Träger der OGS von der kommenden Woche an über eine bessere finanzielle und qualitative Ausstattung der Ganztagsbetreuung beraten. Schulministerin Yvonne Gebauer: „Die Offene Ganztagsschule leistet einen unverzichtbaren Beitrag zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Auch Familienminister Joachim Stamp (beide FDP) betonte die Bedeutung der OGS: „Wir brauchen in NRW mehr und qualitativ gestärkte OGS-Angebote.“

Doch die Positionen liegen vor dem Spitzengespräch weit auseinander. „Die vorgesehenen Mittel des Landes reichen bei weitem nicht aus, um die bereits bestehenden Lücken in der jetzigen Finanzierung zu decken und darüber hinaus auch zukünftig die notwendige gute Qualität für alle Kinder, egal an welchem Ort sie sich in Nordrhein-Westfalen befinden, bieten zu können“, sagte Siemens-Weibring, die an den Gesprächen teilnimmt. Notwendig sei analog zum Kita-Gesetz ein OGS-Gesetz, um eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen. Etwa 300 Millionen Euro jährlich müsse das Land dafür veranschlagen.

Mehr Personal für kleinere Gruppen

Auch müsse es einen verbindlich festgelegten Personalschlüssel pro Gruppe geben und die Vorgabe, dass pädagogisch ausgebildetes Personal zum Einsatz kommen muss. Ein verbindliches Raumkonzept müsse garantieren, dass die OGS-Schüler etwa auch Turnhallen oder Mehrzweckräume mitbenutzen dürfen. Die Gruppengröße dürfe 25 nicht überschreiten. Dringend erforderlich sei der Ausbau von Mensen.

Bisher erhalten die Kommunen auf Grundlage einer Rechtsverordnung eine OGS-Pauschale vom Land, die in den vergangenen zwei Jahren um sechs Prozent erhöht wurde. Sie liegt den Wohlfahrtsverbänden zufolge bei rund 813 Euro pro Kind pro Schuljahr plus 0,2 Lehrerstellen pro 25 Kinder.

Die Kommunen ihrerseits müssen den Angaben der Wohlfahrtsverbände zufolge einen Pflichtbeitrag beisteuern, den sie je nach Finanzlage aufstocken können. Dieser Mindestbetrag liegt bei rund 475 Euro pro Kind und Schuljahr, die meisten Kommunen gäben aber mehr. Die Qualität des Ganztags hängt damit auch stark von der Finanzlage der Kommunen ab.

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