Kommentar zur Flucht in Köln Totalversagen

Meinung · In jedem TV-Krimi hätte sich der Betrachter gelangweilt abgewendet. Ein gefährlicher, nicht therapierbarer Sexualstraftäter spaziert mit zwei Bewachern in ein Kölner Brauhaus, ein Blick auf die kölschen Spezialitäten vielleicht.

Dann geht er aufs WC und muss sich bei der Flucht mutmaßlich nicht einmal davonschleichen. Er geht einfach hinaus in die Kölner Altstadt. Einfach so. Die Flucht von Peter B. ist ein Stück zum Schaudern. Nach den Silvester-Übergriffen am Hauptbahnhof bekommen die Bürger im Rheinland zum zweiten Mal die Botschaft, dass sie sich um ihre Sicherheit sorgen müssen. Die Behörden, dieser Eindruck entsteht, können diese Sicherheit nicht gewährleisten.

Der Fall Peter B. lässt den Beobachter aus mehreren Gründen erschrecken. Der viermalige Freigang eines Täters in Sicherheitsverwahrung ist vorgeschrieben. Dass der Ausflug in ein gut besuchtes Brauhaus führen muss, ist nicht gesetzlich geregelt. Er mutet völlig absurd an. Wohl gemerkt: Wir reden über einen Straftäter, von dem nach Verbüßung seiner Strafe eine besondere Gefahr ausgeht. Die Sicherungsverwahrung dient dazu, die Allgemeinheit zu schützen.

Dieser Schutzmechanismus war spielerisch außer Kraft zu setzen. Das Versagen wird komplett dadurch, dass die Kölner Polizei erst über eine halbe Stunde nach der Flucht informiert worden ist. Bis dahin hatte der 58-Jährige viel Zeit, um sich abzusetzen. Nach dem NRW-Innenminister wird sich auch der Kollege im Justizressort zu einem Totalausfall in seiner Behörde äußern müssen. Zu erklären ist er nicht.

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