Tarifeinheit: Kleine Gewerkschaften scheitern in Karlsruhe

Karlsruhe · Im Ringen um ihren Einfluss in den Betrieben haben kleine Gewerkschaften in Karlsruhe einen Rückschlag erlitten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Eilanträge von drei Spartengewerkschaften gegen das umstrittene Tarifeinheitsgesetz ab.

 Bahnstreik in Berlin: Im Ringen um ihren Einfluss in den Betrieben haben kleine Gewerkschaften einen Rückschlag erlitten. Foto: Soeren Stache/Archiv

Bahnstreik in Berlin: Im Ringen um ihren Einfluss in den Betrieben haben kleine Gewerkschaften einen Rückschlag erlitten. Foto: Soeren Stache/Archiv

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Dieses soll die Macht kleiner Arbeitnehmervertretungen einschränken. Derzeit seien keine dermaßen schwerwiegenden oder gar existenzgefährdenden Nachteile für die Kläger erkennbar, die den Erlass einer Eilanordnung rechtfertigten, hieß es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss der Karlsruher Richter.(Az. 1 BvR 1571/15 u.a.)

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Macht der kleinen Gewerkschaften einschränken, die in den vergangenen Jahren wiederholt mit langen Streiks für ihre Interessen gestritten hatten. Das Gesetz gilt seit Juli und kam erst nach langer politischer Auseinandersetzung zustande. Es ist unter Juristen hoch umstritten, denn es besagt: Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb.

Mit den Eilanträgen wollten die Ärztegewerkschaft Marburger Bund, der Deutsche Journalistenverband und die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit die Anwendung des Gesetzes bis zu einer endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichts verhindern.

Insgesamt haben bisher sechs Gewerkschaften in Karlsruhe geklagt, darunter auch die Lokführergewerkschaft GDL. Sie sehen in dem Gesetz eine Verletzung des Grundgesetzes. Arbeitnehmer könnten nicht mehr frei entscheiden, welcher Gewerkschaft sie sich anschließen wollten.

Ob das Gesetz tatsächlich verfassungswidrig ist, will Karlsruhe bis Ende 2016 entscheiden. Ein Vorentscheid ist mit dem Eilbeschluss nicht verbunden. Der Ausgang des Verfahrens sei offen, hieß es.

Die Ablehnung der Eilanträge beruht demnach auf einer reinen Folgenabwägung. So hindert das Gesetz kleine Gewerkschaften demnach nicht an Tarifverhandlungen. Auch bliebe ihnen nach wie vor das Streikrecht, betonten die Richter. Mögliche Nachteile für sie oder Arbeitnehmer müssten bis zum endgültigen Gerichtsentscheid hingenommen werden.

Die Richter mahnten aber auch: Bei einer erheblichen Änderung der Umstände könnten die Kläger entweder erneut Eilantrag einreichen - oder das Gericht entscheide gleich von selbst.

Der Marburger Bund zeigte sich weiter zuversichtlich: "Der Beschluss mindert in keiner Weise die Chancen, im Hauptsacheverfahren Recht zu bekommen", sagte sein Vorsitzender Rudolf Henke.

Die Pilotengewerkschaft zeigte sich dagegen enttäuscht. "Das Tarifeinheitsgesetz hat im Bereich der Gewerkschaften im Luftverkehr eine Situation geschaffen, welche uns als Vereinigung Cockpit in unserer Freiheit akut bedroht, in Zukunft wirksame Tarifverträge für unserer Mitglieder abzuschließen", sagt Cockpit-Präsident Ilja Schulz.

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