Studie: Mindestlohn-Ausnahmen träfen zwei Millionen Menschen

Düsseldorf/Berlin · Sollten die von Union und Arbeitgebern geforderten Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn kommen, dürften nach Berechnungen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung rund zwei Millionen Menschen im Niedriglohnsektor hängen bleiben.

 Der allgemeine Mindestlohn wird systematisch unterlaufen, kritisiert das WSI. Foto: Stephanie Pilick

Der allgemeine Mindestlohn wird systematisch unterlaufen, kritisiert das WSI. Foto: Stephanie Pilick

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Das wären deutlich mehr als ein Drittel der rund fünf Millionen Beschäftigten, die derzeit für weniger als 8,50 Euro in der Stunde arbeiten, wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) berichtete.

Die Zahl berücksichtigt Ausnahmen für Minijobber, Rentner, Schüler, Studenten und hinzuverdienende Arbeitslose; Praktikanten und Auszubildende jedoch nicht. Für diese soll - das ist in der Koalition verabredet - die gesetzliche Lohnuntergrenze nicht gelten. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) lehnt weitere Ausnahmen ab. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist dazu nicht eindeutig: Probleme - etwa bei der Saisonarbeit - sollen danach im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern gelöst werden.

Mit den geforderten Ausnahmen würde der allgemeine Mindestlohn systematisch unterlaufen, kritisierte der WSI-Leiter und Tarifexperte Reinhard Bispinck. Er warnte vor einem neuen Niedriglohnsektor - vor allem in Gastgewerbe, Handel und anderen Dienstleistungszweigen. Das könne dazu führen, dass Mindestlohnbeschäftigte durch andere ersetzt würden, die nicht unter die Regelung fallen. Der Mindestlohn werde so zum "Schweizer Käse".

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns 2015 mit Übergangsregelungen bis Ende 2016 vereinbart. Aus der Union kommt die Forderung, Studenten, Rentner, Zeitungsträger, Taxifahrer, Hilfs- und Saisonarbeiter vom geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro auszunehmen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kam jüngst zu dem Ergebnis, eine weit gefasste Ausnahmeregelung könne gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen.

Die stellvertretende Vorsitzende der Links-Fraktion im Bundestag, Sahra Wagenknecht, nannte die von Schwarz-Rot geplante Mindestlohn-Regelung "eine Mogelpackung". Sollte es Ausnahmen geben, würde das Gesetz von den Unternehmen umgangen, indem sie etwa reguläre Beschäftigung in Minijobs umwandelten.

Für die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, zeigt die Studie, "dass es CDU und CSU nicht um Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn geht - sie wollen ihn systematisch unterlaufen". Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) müsse "ein Machtwort sprechen und die Unionspläne verhindern". Nahles lehnt die von Unionsseite geforderten Ausnahmen beim Mindestlohn ab,

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ist klar: "Wenn zwei Millionen Menschen vom Mindestlohn ausgenommen werden, dann wird er nicht nur durchlöchert, sondern zerfetzt - das ist völlig inakzeptabel", sagte DGB-Vorstandsmitglied, Claus Matecki.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin kommt zu ähnlichen Ergebnissen wie das WSI. Mit Blick auf zu erwartende Lohnerhöhungen werden aber nach DIW-Einschätzung bis 2015 noch mehrere hunderttausend Beschäftigte über die Schwelle von 8,50 Euro kommen. "Mehr als 700 000 Arbeitnehmer verdienen aktuell zwischen acht und 8,50 Euro die Stunde. Setzt man Lohnsteigerungen von 2,3 Prozent wie zuletzt voraus, werden sie 2015 mehr als 8,50 Euro erhalten", zitiert die Tageszeitung "Welt" (Online: Montag/Print: Dienstag) den DIW-Arbeitsmarktexperten, Studienautor Karl Brenke.

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