Schnellere Verfahren? Kabinett beschließt Flüchtlingsausweis

Berlin · Mit einem einheitlichen Ausweis für alle Flüchtlinge will die Bundesregierung die Registrierung von Asylsuchenden erleichtern und den Datenaustausch bei den zuständigen Behörden verbessern.

 Flüchtlinge sollen einen einheitlichen Ausweis bekommen. Foto: Sebastian Kahnert

Flüchtlinge sollen einen einheitlichen Ausweis bekommen. Foto: Sebastian Kahnert

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Das Kabinett verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf, der im Januar durch Bundestag und Bundesrat gehen soll. Der Ausweis soll bis zum Sommer nächsten Jahres flächendeckend eingeführt werden.

Künftig soll beim ersten Kontakt der Flüchtlinge mit einer Behörde ein umfangreicher Datensatz angelegt werden, auf den alle zuständigen Stellen zugreifen können. Bislang gibt es bei der Registrierung und dem weiteren Datenaustausch erhebliche Probleme.

In dem Gesetzentwurf heißt es, die Asylverfahren seien mit im Durchschnitt knapp sechs Monaten zu lang. Die betroffenen Personen lebten deshalb lange in Unsicherheit über ihr weiteres Schicksal. Ziel sei es, die Anzahl der nicht registrierten Asylsuchenden zu reduzieren und jederzeit eine Identifizierung möglich zu machen. Auch Mehrfach-Registrierungen, falsche Angaben und unerlaubte Einreisen sollen dadurch verhindert werden.

Der Flüchtlingsausweis ("Ankunftsnachweis") soll mit "fälschungssicheren Elementen" ausgestattet sein und alle bei der Erstregistrierung erhobenen Daten enthalten. Dazu gehören neben den Personalien auch Fingerabdrücke, Herkunftsland, Kontaktdaten, Gesundheitsinformationen wie Impfungen sowie Angaben über Ausbildung und Qualifikation. Damit soll eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt möglich werden. Auch die gerechtere Verteilung auf die Bundesländer könne dadurch erleichtert werden, heißt es.

Zur Verhinderung von Doppel-Registrierungen sollen alle betroffenen Stellen mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem ("Fast-ID") ausgerüstet werden. Alle Behörden werden verpflichtet, die erhobenen Daten an das Ausländerzentralregister zur Speicherung zu übermitteln.

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