Unwahrheit über Polizeieinsatz gesagt Reul wegen Räumung vom "Hambi" in Erklärungsnot

Düsseldorf · Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul muss sich öffentlich korrigieren. Somit wird einer der größten Polizeieinsätze des Landes zu einem Kommunikationsdesaster.

Die Räumung des Hambacher Forsts im Spätsommer vergangenen Jahres entwickelt sich zu einem nachträglichen Kommunikationsdesaster für NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU). Der Minister muss sich in gleich mehreren Punkten selbst korrigieren und wirft damit ein fragwürdiges Licht auf die tatsächlichen Hintergründe der damaligen Räumung, die einer der größten Polizeieinsätze der Landesgeschichte war.

Am 29. August hatte Reul vor den laufenden Kameras des WDR bestritten, sich im Vorfeld der Räumung mit Repräsentanten des RWE-Konzerns getroffen zu haben. Der WDR hatte damit eine vor allem in Umweltschutzaktivisten-Kreisen kursierende Kritik aufgegriffen, nach der Reul sich mit der Räumung des Forsts zum Erfüllungsgehilfen des Energieriesen gemacht haben soll. RWE wollte den Forst damals abholzen, um den Braunkohletagebau voranzutreiben. Um dies zu verhindern, hatten sich Dutzende Aktivisten im Hambacher Forst in Baumhäusern verschanzt.

Nun räumt Reul entgegen seinen früheren Äußerungen ein: „Im Vorfeld des Räumungseinsatzes (…) hat es Gespräche zwischen meinem Ministerium und anderen Ministerien, Kommunen und auch dem Unternehmen RWE gegeben. An zwei Besprechungen mit der Unternehmensleitung von RWE habe ich auch persönlich teilgenommen. Diese haben am 16. Juli 2018 und am 15. August 2018 im Innenministerium in Düsseldorf stattgefunden.“ Dies habe er in dem WDR-Interview falsch dargestellt, weil er die über ein Jahr zurückliegenden Vorgänge anders in Erinnerung gehabt habe. „Die Äußerung in dem Interview war also nicht richtig und tut mir leid.“

Rodungspläne gestoppt

In Erklärungsnot war Reul zuvor schon wegen eines Gutachtens geraten, mit dem er im August 2018 von externen Experten nach rechtssicheren Begründungen für eine Räumung des Forsts suchen ließ. Nach der Klage eines Umweltaktivisten wurde das Gutachten erst vor wenigen Tagen öffentlich. Die Gutachter empfahlen bauordnungsrechtliche Gründe für die Räumung des Forsts – und mit dieser Begründung wurde der Räumungseinsatz dann auch gefahren: Die Behörden monierten Brandschutzmängel in den Baumhäusern. Dass die bevorstehende Rodung der eigentliche Grund sein sollte, bestritt Reul damals: „Das hat mit der Baumrodung gar nichts zu tun“, sagte Reul Ende September 2018. Und auch NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) hatte wenige Tage zuvor im Landtag gesagt, die Räumung sei wegen einer Gefahr für Leib und Leben der Waldbesetzer geboten.

Faktisch lagen damals mehrere Räumungsgründe vor: Aufgrund des von der rot-grünen Vorgängerregierung ausgehandelten Braunkohlekompromisses hatte RWE einen Anspruch auf die Abholzung des Waldes und somit indirekt auch auf dessen Räumung. Zudem hatte ein kleiner Teil der Aktivisten Gewalt gegen Polizisten ausgeübt. Unstrittig ist auch, dass die Baumhäuser tatsächlich nicht ausreichend gegen Brände geschützt waren und damit bauordnungsrechtlich angreifbar waren.

Öffentlich wurden die Brandschutzmängel jedoch immer nur als bloßer Vorwand gewertet – und das nicht nur von Umweltaktivisten. Ironie der Geschichte: Es hätte gar keines Vorwandes bedurft. Das Oberverwaltungsgericht hatte später festgestellt, dass die Räumung des Hambacher Forsts ohnehin mit dem Verstoß des militanten Teils der Waldbesetzer gegen das Versammlungsrecht begründbar war, das nur friedliche Versammlungen schützt.

Auf die Zukunft des Hambacher Forsts hat all dies wohl keine Auswirkungen mehr. Am 5. Oktober 2018 beschloss das Oberverwaltungsgericht, dass die Rodungspläne ohnehin gestoppt werden müssen, bis andere Rechtsstreitigkeiten geklärt sind.

Inzwischen ist die Rodung ohnehin kein Thema mehr, weil die jüngsten Pläne zum Ausstieg aus der Braunkohleverstromung auf einen schnelleren Rückbau des Braunkohletagebaus hinauslaufen, sodass die Fläche unterhalb des Waldes gar nicht mehr benötigt wird.

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