Einfacherer Weg für Fachkräfte Regierung beschließt Gesetzesänderung zur Migration

Die Bundesregierung will mit Gesetzesänderungen in der Migrationspolitik Fachkräften den Weg nach Deutschland erleichtern. Illegale Einwanderung soll weiter beschränkt und Abschiebungen beschleunigt werden.

Inmitten der Krise der Sozialdemokraten und der Turbulenzen um die große Koalition traten am Dienstag fünf zufriedene Fachpolitiker von Union und SPD auf. Ihre Botschaft: Und sie arbeitet doch – die Berliner Regierungskoalition. Sie präsentierten insgesamt acht größere und kleinere Gesetzesänderungen zur Migrationspolitik, die zusammen die illegale Migration zurückdrängen und Fachkräften den Weg nach Deutschland ebnen sollen. Am Freitag soll der Bundestag die Regelungen beschließen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wer darf künftig zum Arbeiten nach Deutschland kommen?

Wer eine qualifizierte Berufsausbildung nachweisen kann, dem stehen die Türen offen. Die bisherige Beschränkung auf Mangelberufe entfällt, ebenso die Prüfung, ob für die Stelle nicht doch ein einheimischer Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Wer eine berufliche Qualifikation oder eine Hochschulberechtigung nachweisen kann, darf zur Arbeitsplatzsuche für sechs Monate einreisen. IT-Spezialisten können auch ohne Abschluss einen Job in Deutschland annehmen. Sie müssen nur drei Jahre Berufserfahrung und ein angemessenes Gehalt vorweisen. Wer älter als 45 Jahre ist, muss mindestens 3700 Euro verdienen oder eine eigene Altersvorsorge nachweisen, damit er im Alter nicht in die Grundsicherung rutscht. SPD-Fraktionsvize Eva Högl erklärte, dass Deutschland jährlich 200 000 bis 300 000 Fachkräfte brauche. Högl: „Wir laden Menschen ein, zu uns zu kommen.“

Sind die Behörden auf den zusätzlichen Zuzug eingestellt?

Die Schwachstelle bleibt die Anerkennung der Berufsabschlüsse, die in 16 Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Arbeitswillige aus Nicht-EU-Ländern warten zudem oft sehr lange auf Einreisevisa nach Deutschland. Das Fachkräftezuwanderungsgesetz soll Anfang 2020 in Kraft treten. Bis dahin soll noch Bürokratie abgebaut werden.

Können mehr Flüchtlinge bleiben?

Wer vor dem 1. August 2018 nach Deutschland eingereist ist und einen Job hat, für den steigt die Chance, eine sogenannte „Beschäftigungsduldung“ zu erhalten und damit langfristig bleiben zu können. Weitere Voraussetzungen: Die Flüchtlinge müssen mindestens 18 Monate fest angestellt sein – für sie selbst, ihre Kinder und den Ehepartner muss das Familieneinkommen ohne ergänzende Sozialhilfe ausreichen.

Zur besseren Integration der Flüchtlinge soll der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen ausgeweitet werden. Geduldete sollen nach sechs Monaten eine berufsbezogene Sprachförderung wahrnehmen können. Die ohnehin schon existierende Duldung für Azubis in der Zeit der Lehrjahre und der ersten beiden Berufsjahre soll auf Assistenz- und Helferberufe ausgeweitet werden.

Können die Neuerungen einen Sogeffekt auslösen, durch den noch mehr Flüchtlinge kommen ?

Ziel der Gesetze sei es, deutlicher zwischen „legal und illegal zu unterscheiden“, betonte Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe. Das Signal nach außen soll sein: Wer bereits in Deutschland lebt und gebraucht wird, dem werden Brücken in die Legalität gebaut. Wer aus einem Drittstaat nach Deutschland zum Leben und Arbeiten zuwandern möchte, muss den erleichterten Weg der Arbeitsmigration wählen. Abschiebungen sollen für Migranten ohne Bleiberecht deutlich konsequenter erfolgen.

Bislang scheitern mehr Abschiebungen als gelingen. Wird das künftig wirklich anders?

Die Regelungen werden mit dem von Innenminister Horst Seehofer (CSU) so genannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz deutlich schärfer. Die Möglichkeiten, Ausreisepflichtige in Haft zu nehmen, werden ausgeweitet. Wer die Klärung seiner Identität hintertreibt, soll sanktioniert werden: Wohnsitzauflage, Erwerbstätigkeitsverbot, geringe Aussichten auf künftiges Bleiberecht. Kriminelle Ausländer sollen leichter ausgewiesen werden. Die Behörden erhalten bundesweit die Möglichkeit, die Wohnungen Abzuschiebender zu betreten und zu durchsuchen. Flüchtlinge müssen zudem bis zu 18 Monate in den Ankunftszentren bleiben. Nur Familien werden nach spätestens sechs Monaten auf die Kommunen verteilt.

Wie schützt sich der Staat davor, Integrationsverweigerer und Identitätstäuscher einzubürgern?

Wer in einer Mehrehe lebt, kann keinen deutschen Pass erhalten. Terrorkämpfern, die noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, soll die deutsche entzogen werden. Sollte es doch jemandem gelingen, sich unter Angaben von falschen Tatsachen die deutsche Staatsangehörigkeit zu erschleichen, kann diese künftig bis zu zehn Jahre lang wieder entzogen. Bislang ist das nur fünf Jahre möglich.

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