Kommentar zum Missbrauchsfall in Staufen Recht und Mittel

Meinung | Freiburg · Freiburg. Das Urteil im Kinderschänder-Prozess ist gefallen. Doch der Prozess war nur der Anfang. Ordnungshüter benötigen jetzt mehr Unterstützung, sagt Bernward Klein.

 Die wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Mutter wird nach der Urteilsverkündung aus dem Gerichtssaal gebracht. Foto: dpa

Die wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Mutter wird nach der Urteilsverkündung aus dem Gerichtssaal gebracht. Foto: dpa

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Jetzt hat die Justiz funktioniert. Seit dem 19. April hat sie konsequent die acht Täter, die sich auf unsägliche Weise an einem Jungen in Staufen vergangen hatten, nach und nach abgeurteilt. Haftstrafen am eher oberen Rand des Möglichen, Schmerzensgeld für das Opfer, Sicherungsverwahrung für Wiederholungstäter – das entspricht wohl in hohem Maß dem, was die entsetzte Öffentlichkeit von den Richtern erwartet hat. Und doch steht vieles einem Gefühl von Befriedigung, geschweige denn Beruhigung entgegen.

Allein der Fall von Staufen hat die Polizei auf die Spur rund 20 weiterer mutmaßlicher Kinderschänder aus dem gesamten Bundesgebiet gebracht, und im Darknet tut sich ein bodenloser Sumpf auf, der mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln kaum trockenzulegen sein dürfte. So fordern die Justizminister jetzt eine Rechtsgrundlage für computergenerierte Kinderpornos, um verdeckte Ermittler glaubwürdig auftreten lassen zu können. Gegen mehr Personal dafür würde sich die Polizei kaum wehren.

Der Kampf gegen die Kinderschänder ist das eine, der Opferschutz das andere. Zu dem Entsetzlichen des Staufener Falls gehört auch, dass der jetzt zehnjährige Junge durch eklatantes Behördenversagen per Gerichtsbeschluss wieder in die Täterfamilie gegeben wurde, aus der das Jugendamt ihn schon herausgeholt hatte. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung mahnt zu Recht eine bessere Zusammenarbeit von Gerichten und Behörden an. Behütete Kinderleben sollten es der Gesellschaft wert sein, beide nach Bedarf auszustatten.

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