Nachtflug in Köln/Bonn Ramsauer relativiert Rolle der Bundesregierung

BERLIN · Die Unterlagen für die Prüfung des von der NRW-Landesregierung beschlossenen Nachtflugverbotes für den Flughafen Köln-Bonn sind am Donnerstag "per Fax" im Berliner Bundesverkehrsministerium eingegangen", so ein Ministeriumssprecher. Sie würden "sorgfältig geprüft".

Das Bundesverkehrsministerium trat aber am Donnerstag energisch dem Eindruck entgegen, Minister Peter Ramsauer (CSU), habe zu entscheiden, ob der Kabinettsbeschluss der NRW-Landesregierung zustande komme oder nicht. Das hatte unmittelbar nach der Kabinettsentscheidung noch deutlich anders geklungen. Es bestehe zwar eine Fach- und Rechtsaufsicht durch den Bund, so ein Sprecher des Ministeriums.

Eins ist klar: "An sich obliegt es den Bundesländern selbst, über eine Regelung des Nachtfluges zu entscheiden." Der Hintergrund für die Kontrolle aus Berlin: Der Beschluss der rot-grünen Minderheitsregierung hebe die aus dem Jahr 2008 stammende Regelung auf, die die nächtlichen Flugbewegungen erlaube.

Deshalb müsse das Bundesverkehrsministerium als Rechts- und Fachaufsicht die gegenteilige Entscheidung des Düsseldorfer Kabinetts prüfen. Der Ministeriumssprecher, der auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Donnerstag nicht eingehen wollte, sprach von einem "politischen Begleitprozess" durch die Bundesregierung. Interpretationen, der Berliner Ramsauer habe über Start und Landungen in Köln zu entscheiden, wies der Sprecher als "falsch" zurück.

Nach dem Kabinettsbeschluss gibt es zwischen 0 und 5 Uhr morgens keine Starts und Landungen. Das bedeute 6000 weniger Flugbewegungen pro Jahr. Nächtliche Frachtflüge werden von dem Verbot nicht berührt. Ramsauer hat mit seinem Rückzieher dem CDU-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl, Norbert Röttgen, Recht gegeben. Der Umweltminister hatte die Notwendigkeit einer politischen Einbeziehung des Verkehrsministers in Abrede gestellt.

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