Oberlandesgericht stoppt Freilassung von Kindermörder

Hamm · Das Oberlandesgericht in Hamm hat die Freilassung eines zweifachen Kindermörders nach 25 Jahren Haft gestoppt. Das Gericht verwarf auch die vom Landgericht Bielefeld im Juli verfügten Haftlockerungen für den Gefangenen.

 Das Oberlandesgericht in Hamm hat die Freilassung eines zweifachen Kindermörders gestoppt. Foto: Uwe Zucchi/Illustration

Das Oberlandesgericht in Hamm hat die Freilassung eines zweifachen Kindermörders gestoppt. Foto: Uwe Zucchi/Illustration

Foto: DPA

Für den 63-Jährigen dürfe kein Entlassungstermin festgelegt werden, da er weiterhin als hochgradig gefährlicher Sexualverbrecher gelte, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Landgericht hatte seine Entlassung für Mitte 2015 verfügt.

Der Gefangene war 1990 wegen eines Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zuvor hatte er bereits eine Jugendstrafe wegen Mordes an einer Sechsjährigen verbüßt.

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