Nordrhein-Westfalen Weitere Instanz kippt Frauenquote

Düsseldorf · Die rot-grüne Landesregierung hat eine weitere schwere juristische Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Münster erklärte am Dienstag die Bevorzugung von Frauen bei Beförderungsentscheidungen für grundgesetzwidrig.

Die rot-grüne Landesregierung hat mit ihrer umstrittenen neuen Frauenförderung im öffentlichen Dienst eine weitere schwere juristische Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Münster erklärte am Dienstag die Bevorzugung von Frauen bei Beförderungsentscheidungen für grundgesetzwidrig. Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Bestenauslese werde mit der neuen Regelung verletzt, urteilten die Richter. Sie stützten damit die Entscheidung von mehreren Verwaltungsgerichten in erster Instanz.

Seit dem 1. Juli 2016 sollen in NRW Frauen bei Beförderungen bereits dann gegenüber ihren männlichen Kollegen bevorzugt werden, wenn eine „im wesentlichen gleiche Eignung“ vorliegt. Das Oberverwaltungsgericht stellte klar, dass Doppelbelastungen etwa durch Familie und Beruf bei dienstlichen Beurteilungen gewichtet werden dürften, eine „nur an das Geschlecht als solches anknüpfende Frauenförderung“ jedoch nicht zulässig sei. Vor allem Polizisten und Finanzbedienstete, die sich in mehrjährigen Beurteilungszyklen für die Beförderung qualifizieren müssen, hatten geklagt. Durch den Rechtsstreit und die gestoppten Stellenbesetzungen ist es in vielen Behörden faktisch zu einem Beförderungsstopp gekommen.

Das Thema dürfe „nicht länger auf dem Rücken der Beschäftigten“ ausgetragen werden, forderte der Landesvorsitzende des Deutschen Beamten-Bundes (DBB), Roland Staude. Innenminister Ralf Jäger (SPD) und Emanzipationsministerin Barbara Steffens (Grünen) kündigten jedoch weitere juristische Schritte an: Die Landesregierung strebe jetzt ein Normenbestätigungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof in Münster an. „Jeder Schritt hin zu mehr Gleichstellung musste bisher hart erkämpft werden“, sagte Steffens.

FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel forderte das Land auf, die „krachende Niederlage“ einzugestehen. Rot-Grün verspiele aus ideologischen Grünen „in unverantwortlicher Weise die Aufstiegschancen einer ganzen Beamtengeneration“. CDU-Finanzexperte Marcus Optendrenk appellierte, das OVG-Urteil anzuerkennen: „Jetzt muss Schluss sein mit der rot-grünen Rechthaberei auf dem Rücken der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.“

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