Urteil nach Brandanschlag auf Flüchtlingsunterkunft

Bielefeld · Zwei Molotow-Cocktails fliegen auf eine Flüchtlingsunterkunft in Porta Westfalica. Es entsteht kaum Schaden. Aber es war ein Mordversuch, sagen Staatsanwaltschaft und Nebenkläger. Jetzt urteilt das Gericht.

 Der Zugang zum Landgericht Bielefeld ist zu sehen.

Der Zugang zum Landgericht Bielefeld ist zu sehen.

Foto: Friso Gentsch/Archiv

Nach einem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Porta Westfalica spricht das Landgericht Bielefeld heute das Urteil. Im September 2015 waren zwei Molotow-Cocktails auf das Gebäude geworfen worden. Einer blieb an einem Zaun hängen, der andere setzte die Fassade in Brand.

Die Staatsanwaltschaft wertete die Tag als versuchten Mord. Sie hat Haftstrafen von dreieinhalb Jahren für zwei Angeklagte gefordert, ein dritter solle vier Jahre in Haft. Für die Fahrerin des Trios beantragte der Staatsanwalt wegen Beihilfe zum versuchten Mord eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Die Nebenkläger gingen für alle vier Angeklagte im Alter von 29 bis 33 Jahren von einem gemeinschaftlichen versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke aus. Einen konkreten Antrag stellten sie nicht.

Die Verteidiger der vier Angeklagten werden ihre Plädoyers vor dem Urteilsspruch am Donnerstag vortragen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Lauterbachs Gesetz führt zu Chaos
Kommentar zu den Folgen der Cannabis-Legalisierung Lauterbachs Gesetz führt zu Chaos
Zum Thema
Ende der Naivität
Kommentar zu russischer Spionage in Deutschland Ende der Naivität
Aus dem Ressort
Selbstherrlich
Kommentar zu den Vorwürfen gegen SchulzSelbstherrlich