Teilnahme an offenem Ganztag wird flexibler

Düsseldorf · Die Teilnahme von Grundschülern am offenen Ganztag (OGS) in Nordrhein-Westfalen wird ab sofort flexibler. NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer setzte nach Angaben des Ministeriums von Montag einen entsprechenden Erlass in Kraft. OGS-Kinder können damit am Nachmittag auch an regelmäßigen außerschulischen Aktivitäten in Sportvereinen oder Musikschulen oder am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen. Außerdem können sie sich in Kirchen und Jugendgruppen engagieren oder Therapien wahrnehmen. Auch rein familiäre Ereignisse seien künftig ein Grund, von der Teilnahme am offenen Ganztag zu entbinden.

Der Erlass schaffe Klarheit und Rechtssicherheit für Eltern, Schulen, Kommunen und Träger des offenen Ganztags, erklärte Gebauer. Ziel sei es, eine Balance zwischen dem Bedürfnis der Eltern und dem Anspruch der Träger auf Verlässlichkeit und Kontinuität zu finden. Bislang war bei einer Teilnahme an der OGS die Anwesenheit der Schüler in der Regel an fünf Tagen in der Woche bis 16 Uhr Pflicht. Das führte oft zu Streit mit den Eltern.

In einer weiteren Änderung des Erlasses werden zum 1. August Fördersätze des Landes um sechs Prozent erhöht. Somit steigen die Haushaltsmittel für den offenen Ganztag um knapp 27 Millionen Euro auf 481 Millionen Euro in diesem Jahr. Die OGS-Plätze sollen um 8000 auf rund 315 000 ausgebaut werden.

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