Landtag will Verfassungsschutzgesetz ändern

Düsseldorf · Der nordrhein-westfälische Landtag will bislang befristete Sonderbefugnisse des Verfassungsschutzes zur Gefahrenabwehr künftig als Standard zulassen. Dabei geht es um Datenabfragen bei Telekommunikationsanbietern und Finanzdienstleistern sowie die Beobachtung gesicherter Bereiche des Internets.

 Ein Netzwerk-Kabelstecker leuchtet rot.

Ein Netzwerk-Kabelstecker leuchtet rot.

Foto: Felix Kästle/Archiv

Am kommenden Mittwoch soll der Landtag eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes verabschieden. Damit sollen die Sonderbefugnisse grundsätzlich entfristet werden. Andernfalls dürfte der Verfassungsschutz sie ab dem 1. Juni nicht mehr nutzen. Der Innenausschuss des Parlaments hatte dem Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung im vergangenen Monat bereits einstimmig, bei Enthaltung der Grünen, zugestimmt.

Die Regelungen hätten sich im Kampf gegen Terror bewährt und seien inzwischen größtenteils bundesweiter Standard, sagte Innenminister Herbert Reul (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Deshalb sei es wichtig, sie dauerhaft im Verfassungsschutzgesetz zu verankern.

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