Kommentar zum Aus für die 2,5-Prozent-Sperrklausel in NRW Gute Entscheidung

Meinung | Bonn · Die Vertreter des Landtags konnten im Gerichtsverfahren offenbar nicht belegen, dass Gemeinderäte und Kreise wegen vieler kleiner Parteien in den Gremien nicht mehr funktionsfähig sind. Schon allein deshalb ist das Urteil folgerichtig, kommentiert Bernd Eyermann.

 Das Gericht hat die Sperrklausel in NRW gekippt.

Das Gericht hat die Sperrklausel in NRW gekippt.

Foto: dpa

Die Entscheidung des höchsten Gerichts in Nordrhein-Westfalen, die 2,5-Prozent-Hürde auf lokaler Ebene als verfassungswidrig einzustufen, ist begrüßenswert. Würde die Sperrklausel weiter bestehen, wäre auch künftig nicht gewährleistet, dass alle Parteien und Gruppen die gleiche Chance haben, in das jeweilige Kommunalparlament einzuziehen.

Natürlich ist nachvollziehbar, wenn sich Vertreter größerer Fraktionen in den Räten vor allem der großen Städte und Kreise ob diverser Wortmeldungen und langer Debattenbeiträge oder aufgrund mancher Antragsflut durch Splittergruppen und Einzelratsmitglieder, die keiner Gruppe oder Fraktion angehören, genervt fühlen.

Oft sind die Sitzungen daher sehr lang, von einer effektiven Beratung der Tagesordnungspunkte kann zuweilen keine Rede sein. Eine Mehrheitsbildung ist in einem Zehn- oder Zwölf-Parteien-Rat ohnehin schwieriger als bei fünf oder sechs. All das kann auch dazu führen, dass das Ehrenamt an Attraktivität verliert.

Dennoch: Gerade auf der lokalen Ebene sollte der Austausch der Argumente so wichtig sein, dass sich auch kleinere Gruppen daran beteiligen können. In anderen Bundesländern funktioniert es ja auch ohne Sperrklausel. Außerdem mutete es doch ziemlich willkürlich an, dass der Gesetzgeber die Hürde auf die Marke von 2,5 Prozent gelegt hatte.

Die Vertreter des Landtags konnten im Gerichtsverfahren offenbar nicht belegen, dass Gemeinderäte und Kreise wegen vieler kleiner Parteien in den Gremien nicht mehr funktionsfähig sind. Schon allein deshalb ist das Urteil folgerichtig.

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