Gesetz zum Abitur nach neun Jahren wird im Landtag vorgelegt

Düsseldorf · Das neunjährige Gymnasium in NRW rückt näher. Am Donnerstag wird der G9-Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Im Schuljahr 2019/20 soll die Umstellung von G8 auf G9 starten.

 Eine Schülerin streicht "G8" an einer Tafel durch.

Eine Schülerin streicht "G8" an einer Tafel durch.

Foto: Armin Weigel/Archiv

Das Gesetz zur Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren in Nordrhein-Westfalen nimmt die nächste Hürde. Heute wird der von der Landesregierung vorgelegte G9-Gesetzentwurf in erster Lesung in den Landtag eingebracht. Anschließend wird das Gesetz in die Ausschüsse überwiesen. Noch vor der Sommerpause soll der Wechsel vom acht- auf das neunjährige Gymnasium vom Landtag beschlossen werden.

Die Umstellung an öffentlichen Gymnasien startet im Schuljahr 2019/20 mit den Klassen fünf und sechs. Der erste reguläre G9-Jahrgang kommt damit zum Schuljahr 2026/2027 in die 13. Klasse und macht 2027 Abitur. Schüler, die jetzt ein Gymnasium besuchen, machen noch das Abitur nach acht Jahren.

Gymnasien können aber auch beim G8 bleiben. Dies setzt einen einmaligen Beschluss Schulkonferenz voraus. Die Entscheidung muss zu Beginn des Schuljahres 2018/19, spätestens aber bis 31.01.2019 getroffen werden. Ansonsten wird das Gymnasium automatisch G9-Schule. Gymnasien in freier Trägerschaft - etwa konfessionelle Schulen - können frei entscheiden, ob sie G8 oder G9 wollen.

Mit einem weiteren Gesetzentwurf, der am Donnerstag in den Landtag eingebracht wird, werden die Bürgerrechte gestärkt: Jeder soll künftig individuell Verfassungsbeschwerde einlegen können. Der Landtag debattiert außerdem über Anträge zur Finanzierung der Kunststiftung NRW und die Verfolgung von Straftaten im Cyberraum.

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