Überwachungs-Regelung NRW-Polizei setzt auf Videoanlagen

DÜSSELDORF · Die Polizei in NRW setzt im Kampf gegen Kriminelle auf die Videoüberwachung. Allerdings sollen Videokameras weiterhin nur an öffentlich zugänglichen Orten eingesetzt werden, an denen in der Vergangenheit wiederholt Straftaten begangen wurden. Das sieht die Novelle des NRW-Polizeigesetzes vor, die das Landeskabinett am Dienstag beschlossen hat.

Danach verlängert NRW die auslaufende Regelung für die Videoüberwachung um weitere fünf Jahre. Derzeit setzt die Polizei in Düsseldorf und Mönchengladbach Videoanlagen ein, um schnell auf gefährliche Situationen reagieren zu können.

Nach Angaben von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) ist Videoüberwachung sinnvoll, wenn das ständige Beobachten der übertragenen Bilder mit der polizeilichen Präsenz am Ort verknüpft wird.

Angepasst an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden auch die Eingriffsbefugnisse der Polizei im Bereich der Telekommunikation.

Um vermisste Menschen schneller zu finden und angedrohte Selbstmorde zu verhindern, darf die Polizei Daten bei Telekommunikationsanbietern abrufen und sogenannte "IMSI-Catcher" - das sind technische Hilfsmittel zur Ermittlung der Standorte von Handys - einsetzen.

"Die Befugnis, den Inhaber eines Internetanschlusses festzustellen oder Standorte zu lokalisieren, gehört zum unverzichtbaren Rüstzeug polizeilicher Arbeit", erläuterte Minister Jäger.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort