Neue Runde im Verfahren gegen Holocaust-Leugner Williamson

Regensburg · Vor fünf Jahren hatte der britische Bischof Richard Williamson auf deutschem Boden den Holocaust geleugnet. Seit dem Interview für einen schwedischen Fernsehsender meidet der 73-Jährige die Bundesrepublik.

 Der Platz von Richard Williamson blieb leer. Foto: Armin Weigel

Der Platz von Richard Williamson blieb leer. Foto: Armin Weigel

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Auch zur fünften Runde der juristischen Aufarbeitung seiner Aussagen fehlte der streitbare Ex-Bischof der erzkonservativen Piusbrüder. Bei der Berufungsverhandlung am Montag vor dem Regensburger Landgericht wegen Volksverhetzung schickte er erneut nur seine Top-Anwälte ins Rennen.

Williamson war im Januar vom Amtsgericht zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er in dem TV-Interview die Existenz von Gaskammern und den Mord an sechs Millionen Juden durch die Nazis bestritten hatte. Wörtlich hatte er im Herbst 2008 im Priesterseminar der Piusbruderschaft nahe Regensburg gesagt: "Ich glaube, dass die historischen Beweise gewaltig dagegen sprechen, dass sechs Millionen Juden vorsätzlich in Gaskammern vergast wurden als vorsätzliche Strategie Adolf Hitlers. (...) Ich glaube, es gab keine Gaskammern."

Dem 73-Jährigen werde vorgeworfen, von der Verbreitung des Interviews über Schweden hinaus gewusst und diese auch gewollt zu haben, sagten die Verteidiger Williamsons zum Prozessbeginn. Der ehemalige Bischof bestreite dies jedoch. Die Äußerungen seien weder in Schweden noch in Großbritannien verboten, betonte Rechtsanwalt Andreas Geipel. Die anschließende Verbreitung unter anderem über die Internetplattform Youtube könne dem Briten nicht angelastet werden.

Die Äußerungen hatten auch in der katholischen Kirche für erheblichen Wirbel gesorgt. Denn Papst Benedikt XVI. hatte just zu diesem Zeitpunkt im Zuge seiner Annäherung an die abtrünnigen Piusbrüder die Exkommunikation Williamsons aufgehoben. Erst im Vorjahr hatten die Piusbrüder reagiert und ihren damaligen Bischof aus ihrer Gemeinschaft ausgeschlossen.

Die deutsche Justiz tut sich schwer mit einer Verurteilung. Im Juli 2011 hatte das Landgericht Regensburg in zweiter Instanz eine Geldstrafe von 6500 Euro bestätigt. Das Oberlandesgericht Nürnberg kassierte das Urteil im vergangenen Februar jedoch aufgrund von Verfahrensmängeln, so dass der Fall erneut beim Amtsgericht und in der abermaligen Berufung nun wieder beim Landgericht Regensburg landete.

Wesentlich neue Erkenntnisse sind in diesem Berufungsprozess nicht zu erwarten. So erschienen die schwedischen Journalisten nicht als Zeugen. Ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen hatte die schwedische Justiz abgelehnt. Die Äußerungen stellten kein Verbrechen dar, daher verstoße der Antrag gegen die schwedischen Rechtsprinzipien.

Williamson habe das schwedische TV-Team ausdrücklich gebeten, das Interview nicht in Deutschland zu veröffentlichen, sagte Rechtsanwalt Geipel. "Sie wollen ja nicht, dass ich in Deutschland Ärger bekomme", soll der damalige Bischof gesagt haben. Außerdem hatte Williamson demnach wenige Stunden vor der Ausstrahlung versucht, diese zu verhindern. Dem sei der Sender aber nicht nachgekommen.

Das Landgericht Regensburg hat einen zweiten Verhandlungstag am 23. September angesetzt. Dann ist unter anderem der Leiter des Priesterseminars in Zaitzkofen als Zeuge geladen, der das Interview vermittelt haben soll. An diesem Tag wird dann auch das Urteil erwartet.

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