Fluglärm Mainzer Vorstoß löst Differenzen in Düsseldorf aus

Bonn · Wenn es nach den rot-grünen Landesregierungen in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bremen und Baden-Württemberg geht, dann wird es demnächst in Deutschland mehr Möglichkeiten geben, dem nächtlichen Fluglärm Einhalt zu gebieten.

 Besonders umstritten: Flüge bei Nacht.

Besonders umstritten: Flüge bei Nacht.

Foto: Holger Arndt

Denn auf Vorschlag des Mainzer Kabinetts - und unterstützt von jenen in Hannover, Bremen und Stuttgart - soll zum einen die Nachtruhe mehr Beachtung finden, und zum anderen sollen Bürger und Kommunen bei der Festlegung von Flugrouten mehr Mitspracherechte erhalten.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat den Antrag in den Bundesrat eingebracht, wo dieser in der heutigen Sitzung des Verkehrsausschusses beraten wird. Ebenfalls auf der Tagesordnung stehen Anträge aus Hessen und Brandenburg, die weniger weit gehen und die Federführung für den Fluglärmschutz beim Bundesverkehrsministerium belassen wollen.

Was aber macht Nordrhein-Westfalen - rot-grün-regiert wie Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bremen und Baden-Württemberg? Die Grünen würden sich ja schon gern anschließen, aber das SPD-geführte Verkehrsministerium sträubt sich. Ein Sprecher erklärte gestern, das eigentliche Problem einer erforderlichen europaweiten Regelung werde durch die Anträge nicht aufgegriffen. Insofern wolle man sich für eine Vertagung einsetzen.

"Die Fluglärm-geplagten Anwohner können auf eine europaweite Regelung, die wünschenswert wäre, aber nicht warten", sagt der Grünen-Verkehrsexperte Arndt Klocke. Für ihn ist der rheinland-pfälzische Antrag zwar noch nicht "der große Wurf". Klocke hätte sich zum Beispiel gewünscht, dass dort ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr verzeichnet gewesen wäre. Aber dennoch sei es ein wichtiger Schritt zu mehr Lärmschutz und mehr Bürgerbeteiligung. Auch die Lärmschutzinitiativen weiß er an seiner Seite.

In dem Mainzer Gesetzesentwurf heißt es, dass dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bei der Gestaltung und Genehmigung der Flugverfahren "ein stärkeres Gewicht beizumessen" sei. Zudem weist die rheinland-pfälzische Landesregierung im Zusammenhang mit gesundheitlichen Risiken darauf hin, dass dem "nächtlichen Lärmschutz Vorrang vor wirtschaftlichen Belangen einzuräumen ist". Die NRW-Grünen sehen vor allem die Chance, die Anwohner der Flughäfen in Köln/Bonn und Düsseldorf von nächtlichem Lärm zu entlasten.

Was Köln/Bonn angeht, so hatte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) im September vorigen Jahres ein Veto gegen das vom Land zuvor verhängte nächtliche Flugverbot für Passagiermaschinen erlassen. Ramsauer stützte sich dabei auf eine zunächst bis 2015 befristete Betriebsgenehmigung, die der damalige NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) 2008 ohne Änderung bis zum Jahre 2030 verlängert hatte.

Sollte der Bundesrat der rheinland-pfälzischen Initiative zustimmen, so würde der Gesetzesantrag an den Bundestag gehen. Sagt dieses Gremium Nein, würde das Verfahren nach Kenntnis Klockes in den Vermittlungsausschuss gehen.

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