Verfassungskommission Landtag prüft neue Wege für Wahl des Ministerpräsidenten

DÜSSELDORF · Die Verfassungskommission des NRW-Landtags prüft, ob der nächste Ministerpräsident dem Landtag angehören muss. Die Landesverfassung schreibt vor, dass der Landtag einen Ministerpräsidenten aus seiner Mitte wählt.

Der Bundeskanzler muss laut Grundgesetz hingegen über kein Mandat im Bundestag verfügen. "Auch der Landtag denkt daran, den Suchraum für Ministerpräsidenten zu erweitern", sagte SPD-Fraktionsvize Hans-Willi Körfges. Dann wären auch politische Schwergewichte außerhalb des Landtags wählbar.

SPD und CDU denken zudem über eine Wiedereinführung der Sperrklausel nach. Im Gespräch ist eine Drei-Prozent-Hürde, um Splitterparteien aus den Rathäusern zu halten. Körfges kritisierte, dass eine "vernünftige Kommunalpolitik" in vielen Städten kaum noch möglich sei, weil zu viele Parteien in den Räten sitzen. Bereits im Herbst könnte ein Vorstoß für eine neue Sperrklausel erfolgen, damit Klagen bis zur Kommunalwahl 2020 entschieden sind.

Bei der im Grundgesetz für 2020 verankerten Schuldenbremse will die Kommission prüfen, ob es "Spielräume" für eine freiere Gestaltung der Regeln gibt. Körfges verwies darauf, dass eine Verankerung in der Landesverfassung auch berücksichtigen könne, dass die Mittel für Kommunen vor Eingriffen geschützt würden. "Wir fühlen uns an die Schuldenbremse gebunden", sagte Körfges. Aber die Frage möglicher "Spielräume" müsse geklärt werden.

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