Kommentar zur Erbschaftssteuer Kein Schönheitspreis

Meinung | Berlin · Es ist ein Fortschritt, dass überhaupt ein Ergebnis vorliegt. Damit wird Rechtsunsicherheit bei den Familienunternehmen vermieden. Einen Schönheitspreis bekommt der Gesetzentwurf aber nicht, meint unser Autor Roland Pichler.

 ARCHIV - Eine Textausgabe des Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetzes steht am 17.10.2011 in Düsseldorf auf dem Tisch am Rande des Steuerberatertages. Foto: Oliver Berg/dpa (zu dpa "Seehofer: SPD und Grüne gefährden bei Erbschaftssteuer Arbeitsplätze" vom 21.09.2016) +++(c) dpa - Bildfunk+++

ARCHIV - Eine Textausgabe des Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetzes steht am 17.10.2011 in Düsseldorf auf dem Tisch am Rande des Steuerberatertages. Foto: Oliver Berg/dpa (zu dpa "Seehofer: SPD und Grüne gefährden bei Erbschaftssteuer Arbeitsplätze" vom 21.09.2016) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Foto: dpa

Bund und Länder sind gerade noch einmal an einem Debakel vorbeigeschrammt. Olaf Scholz (SPD), Hamburgs Regierender Bürgermeister, hat recht, wenn er nach eineinhalb Jahren Diskussion über das Erbschaftsteuerrecht die Einigung als Wert an sich bezeichnet. Wäre der Vermittlungsausschuss ohne Ergebnis auseinandergegangen, hätte dies zu einer riesigen Blamage der Politik geführt. In diesem Fall hätten die große Koalition sowie die Ministerpräsidenten mit dem Vorwurf leben müssen, den Auftrag des Verfassungsgerichts auf die leichte Schulter zu nehmen.

Handlungsunfähigkeit war keine Option, denn die Verfassungsrichter haben dem Gesetzgeber im Erbschaftsteuerurteil von Dezember 2014 eineinhalb Jahre Zeit gegeben, um die Mängel zu beseitigen. Immerhin kommen Bund und Länder diesem Auftrag in allerletzter Minute nach. Das ist entscheidend. Denn schon in der kommenden Woche hätte Karlsruhe mit der Prüfung begonnen, ob es eigene Regeln in Kraft setzt.

Insofern ist es ein Fortschritt, dass überhaupt ein Ergebnis vorliegt. Damit wird Rechtsunsicherheit bei den Familienunternehmen vermieden. Einen Schönheitspreis bekommt der Gesetzentwurf aber nicht. Die Inhalte sind vielmehr geprägt davon, dass jede Seite etwas für ihre Wähler durchsetzen wollte. Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer kann zufrieden sein, dass er zusammen mit der CDU und dem grünen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann die größten Grausamkeiten für die Wirtschaft verhindert hat.

Die Forderungen, die die SPD und die Grünen aufgestellt haben, sind zurechtgestutzt worden. Im Gegenzug müssen Union und Kretschmann akzeptieren, dass es bei der Bewertung und bei der Gewinnverwendung von Gesellschaftern deutliche Verschärfungen gibt. Der Bundestag hatte den Firmenerben zunächst das lukrative Angebot gemacht, die Steuerschuld für Firmenerben zehn Jahre lang zinslos zu stunden. Diese Sonderregeln für Unternehmer sind vom Tisch. Stattdessen sollen die Betriebsnachfolger bei einer Stundung jährlich sechs Prozent Zinsen zahlen, was unattraktiv ist.

Die Wirtschaftsverbände müssen sich fragen lassen, warum sie nicht das erste Angebot der großen Koalition vom Februar akzeptiert haben. Die jetzige Lösung ist vor allem für große Familienunternehmen ungünstiger. Deren Steuerlast wird steigen. Dennoch sind die Regelungen so austariert, dass die Wirtschaft nicht überfordert wird. Die Vergünstigungen im Handwerksbereich bleiben zum großen Teil bestehen.

Bei großen Familienunternehmen wird es durch den stärkeren Rückgriff auf privates und nicht betriebsnotwendiges Vermögen zu höheren Belastungen kommen. Gleichwohl bieten sich auch dort Gestaltungsmöglichkeiten. Ob dies die Gerichte akzeptieren, wird sich weisen. Interessanterweise ist es nicht die SPD, die gegen das geplante Gesetz protestiert, sondern es sind die Grünen. Das deutet auf tiefe Gräben hin. Somit bleibt es unsicher, ob genügend Länder mit grüner Beteiligung im Bundesrat für das Gesetz stimmen werden. Vieles spricht allerdings dafür. Denn eine Verweigerung würde Chaos auslösen. Daran kann niemandem gelegen sein.

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