Teurer Streit in NRW Jede zweite Krankenhaus-Rechnung ist fehlerhaft

Düsseldorf · Die Krankenkassen beanstanden mehr als jede zweite Abrechnung als fehlerhaft. Der Abrechnungs-Streit hat nun den NRW-Gesundheitsminister auf den Plan gerufen.

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Der bizarre Abrechnungs-Streit zwischen Krankenhäusern und Kassen ruft NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf den Plan. „Überaus kritisch muss der Verwaltungsaufwand bewertet werden, den beide Seiten aktuell in dem Bereich der Krankenhausabrechnungen investieren müssen“, schreibt Laumann in einem aktuellen Bericht für den Gesundheitsausschuss des Landtages, der unserer Redaktion vorliegt. Sein Ministerium bestellt nach Ostern Kassen und Krankenhäuser zu einem Gespräch ein, um nach Lösungen zu suchen.

Anlass ist die enorme Zahl der Krankenhaus-Rechnungen, die der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) im vergangenen Jahr in NRW beanstandet hat. Bei der Überprüfung von mehr als ein er halben Million Klinik-Rechnungen monierten die Kassen mehr als jede zweite als fehlerhaft. Die Kassen kürzten die Rechnungen der Krankenhäuser um einen dreistelligen Millionenbetrag. Bundesweit nimmt der Bundesrechnungshof eine Kürzungssumme von 2,2 Milliarden Euro an.

Hoher Personalverbrauch

Laumann vermeidet eine Antwort auf die Frage, ob die Beanstandungen gerechtfertigt sind. Sein Punkt ist der Verwaltungsaufwand, den beide Seiten treiben, um ihre eigenen Ziele zu erreichen. Die Krankenhäuser hätten ein „nachvollziehbares wirtschaftliches Interesse“, ihre Abrechnungen im Dschungel der Vorschriften zu ihren Gunsten zu optimieren. „Hierzu setzen sie nach hiesigen Annahmen auch zusätzliches - zum Teil sogar ärztliches - Personal ein“, beklagt Laumann.

Auf der anderen Seite würden die Kassen wiederum Geld und Personal einsetzen, um die Rechnungen zu drücken, was wiederum zu neuen Gegenprüfungen bei den Krankenhäusern führe. Laumann: „Insgesamt erfolgt ein hoher Personalverbrauch, ohne dass die Patienten einen Nutzen hiervon haben oder die Finanzierung der Krankenhausversorgung besser wird.“ Die Vereinfachung der Abrechnungsvorschriften obliege allerdings dem Bundesgesetzgeber.

Verwaltungsaufwand ist unklar

Wie groß der Verwaltungsaufwand für den Abrechnungs-Streit ist, konnten weder die Krankenhäuser noch das Ministerium sagen. Ein Sprecher der Krankenhausgesellschaft NRW zitiert einschlägige Branchenschätzungen, nach denen den Kassen und Krankenhäusern bundesweit jährliche Kosten in Höhe von 1,7 Milliarden Euro allein für das Prüfen und Gegenprüfen von Rechnungen entstehen.

Zieht man diesen „Rechnungs-Korrektur-Aufwand“ von den strittigen 2,2 Milliarden Euro ab, die die Krankenhäuser aus Sicht der Kassen zu viel in Rechnung stellen, bleiben für die Versicherten netto aber immer noch 500 Millionen Euro übrig, die beispielsweise für die Senkung der Krankenkassenbeiträge eingesetzt werden könnten.

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