Streit mit Umweltminister Remmel Jagdverband klagt über Willkür

DÜSSELDORF · Im Rechtsstreit um die Anerkennung der Jäger in NRW als Tierschützer hat der Landesjagdverband (LJV) der Landesregierung "staatliche Willkür" vorgeworfen.

Der Jagdverband will mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen seine Anerkennung durchsetzen, um mehr Mitwirkungs- und Klagerechte bei Belangen des Tierschutzes zu erhalten. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) lehnt dies weiter ab, weil der Tierschutz für die Jäger nachrangig sei.

Der Landesjagdverband wirft Remmel nun vor, bei der Anerkennung von Tierschutzverbänden mit zweierlei Maß zu messen. Tierschutzorganisationen, die dem grünen Umweltminister politisch nahe stünden, würden großzügig anerkannt, obwohl sie vielfach die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllten, erklärte der Landesjagdverband. Dagegen werde dem "scheinbar unbequemen" Jagdverband die Anerkennung verweigert.

"Das Verhalten erreicht die Grenze der Rechtsbeugung", klagte LJV-Justiziar Hans-Jürgen Thies. Die Jäger verwiesen darauf, dass der ethische Tierschutz Eingang in das Jagdrecht und die Jagdausübung gefunden habe.

LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg fürchtet, Remmel wolle nur Organisationen anerkennen, die "mindestens 150-prozentig ins enge Weltbild einer kleinkarierten Tierschutzideologie passen". Das Ministerium hatte auch nach Vorlage eines Ergänzungsschriftsatzes keinen Anlass zu einer anderen Bewertung gesehen. Nun müssen die Richter entscheiden.

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