Hartz-Gesetze Hartz III

Mit dem dritten "Hartz"-Gesetz, das zum 1. Januar 2004 in Kraft trat, verband sich der eigentliche Anlass, der zur Einberufung der Hartz-Kommission geführt hatte.

Der Umbau der Nürnberger Bundesanstalt zur Bundesagentur für Arbeit, weg von einer unübersichtlichen Behörde hin zu einem modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt. Die personellen Ressourcen sollten auf die Vermittlung in Arbeit konzentriert werden. Zentrale Anlaufstelle für Arbeitsuchende sollten Job-Center werden.

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