Familienpolitik und Kinderwunsch Finanzielle Hilfe für ungewollt Kinderlose gefordert

Düsseldorf · NRW-Familienminister Stamp will sich im Bund dafür einsetzen, die Altersgrenzen für eine Kinderwunschbehandlung aufzuheben.

 NRW-Familienminister Joachim Stamp

NRW-Familienminister Joachim Stamp

Foto: picture alliance/dpa

Die NRW-Landesregierung will auf Bundesebene darauf hinwirken, dass die aktuell geltenden Altersgrenzen für eine Kinderwunschbehandlung aufgehoben werden. Familienminister Joachim Stamp (FDP) werde sich in Berlin dafür einsetzen, dass die in der Bundesförderrichtlinie vorgesehene Altersbegrenzung überprüft werde, bestätigte das Ministerium. „Die Altersgrenzen sind willkürlich und unzeitgemäß“, sagte FDP-Fraktionsvize Marcel Hafke unserer Redaktion.

Vergangene Woche hatte der Landtag eine Neuregelung der finanziellen Förderung für ungewollt Kinderlose beschlossen, die auf Initiative der FDP in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben worden war. Bisher bezuschussen die Krankenkassen bei verheirateten Paaren nur 50 Prozent der Kosten für eine künstliche Befruchtung, und das auch nur bei den ersten drei Versuchen. Den Rest mussten die Paare selbst zahlen.

Vom Sommer 2019 an erhalten Verheiratete nun bei den ersten drei Versuchen 50 Prozent von der Krankenkasse und jeweils 25 Prozent von Bund und Land.

Strenge Vorgaben des Bundes

Die weiteren Versuche trägt die Kasse weiterhin nicht mit, so dass die Paare ab dem vierten Versuch künftig aber die 50 Prozent von Bund und Land bekommen. 3,9 Millionen Euro sind dafür im Landeshaushalt für das kommende Jahr vorgesehen. Nordrhein-Westfalen ist Hafke zufolge das siebte Bundesland, das den Weg für die finanzielle Unterstützung freigemacht hat.

Doch aufgrund der Vorgaben des Bundes können zurzeit nur Frauen zwischen 25 und 40 Jahren und Männer bis einschließlich 49 Jahre eine Kinderwunschbehandlung in Anspruch nehmen. „Wenn man mit 21 weiß, dass ein medizinisches Problem vorliegt und eine Schwangerschaft unmöglich ist – warum sollte in solch einem Fall keine medizinische Behandlung gefördert werden?“, so Hafke.

Auch die Einschränkungen, denen bisher unverheiratete Paare und lesbische sowie schwule Paare unterliegen, hält Hafke für unzeitgemäß. In jenen Fällen werden die Kosten einer Behandlung nur zu einem Teil oder überhaupt nicht erstattet. Auch dieses Thema solle Stamp in Berlin voranbringen. Im Familienministerium hieß es dazu allerdings: „Die rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Paare mit Kinderwunsch ist komplex und wird mit Blick auf die betroffenen Rechtsgüter zunächst umfassend geprüft werden.“

Die Kosten für eine In-vitro-Fertilisation liegen bei rund 3000 Euro je Zyklus, weitere 1500 Euro kostet die vorherige Hormontherapie. Die Wahrscheinlichkeit, schwanger zu werden, liegt bei 30 Prozent. In jenen sechs Bundesländern, in denen Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch die Kosten abgenommen wurden, sind seither 2360 Kinder mehr geboren worden. Schätzungen zufolge bleibt ein Zehntel bis ein Viertel der Paare ungewollt kinderlos.

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