Rückführung von Flüchtlingen Fast jeder zweite Asylbewerber bleibt

Brüssel · Die Europäische Union debattiert über die Rückführung abgelehnter Flüchtlinge und Asylbewerber.

 Syrische Flüchtlinge stehen an einem syrisch-türkischen Grenzübergang in Kilis (Türkei).

Syrische Flüchtlinge stehen an einem syrisch-türkischen Grenzübergang in Kilis (Türkei).

Foto: dpa

Das Thema steht auf der Tagesordnung des EU-Gipfels am Donnerstagabend ganz oben: der aktuelle Stand zur Bewältigung der Flüchtlingszuwanderung. Die Zahlen sind dramatisch: 81 292 Menschen kamen bislang in diesem Jahr (Stand: 18. Juni) über die Mittelmeer-Route.

Den eigentlichen Skandal aber werden die 28 Staats- und Regierungschefs wieder einmal nur abnicken und in einen frommen Appell münden lassen. Denn jeder von ihnen kennt die Expertisen der Grenzschutzagentur Frontex. Demnach wird lediglich die Hälfte der Ankömmlinge als Flüchtlinge oder Asylbewerber anerkannt. Der überwiegende Rest könnte nach europäischem und nationalem Recht abgeschoben und in die Heimatländer zurückgeschickt werden. Doch genau da hakt es. Mehr als 40 Prozent der abgelehnten Bewerber bleiben, weil Abschiebungen nicht stattfinden.

Dabei hatte nicht nur die Bundeskanzlerin im September 2016 eine „nationale Kraftanstrengung“ gefordert, um die Rückkehr von Nicht-Asylberechtigten zu beschleunigen. Auch die Brüsseler EU-Kommission machte sich im März dieses Jahres für einen „Aktionsplan“ stark, „um die Rückkehrerquoten wesentlich zu erhöhen“, so der für Migration zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos vor drei Monaten.

Passiert ist wenig oder gar nichts, wenn man eine neue Studie zugrunde legt, die die Europäische Stabilitätsinitiative (ESI), eine politische Denkfabrik aus Berlin, herausgegeben hat. Sie enthüllt: Nimmt man die Balkanstaaten aus der Statistik heraus, weil dort die Rückführung kein Problem ist, stagnieren die Abschiebungen. So schickte Italien 2014 rund 3500 Asylbewerber in ihre Herkunftsländer zurück, 2015 waren es mit 2760 deutlich weniger, im Vorjahr dann wiederum 3670 – bei steigenden Flüchtlingszahlen.

Deutschland schob 2016 7451 Menschen ab

Ähnlich verläuft die Entwicklung auch in Deutschland. Nach 6015 im Jahr 2014 ging die Zahl der Rückführungen 2015 auf 5303 zurück, ehe sie im Vorjahr auf 7451 anstieg – eine lediglich moderate Zunahme. Freiwillige Ausreisen sind in diesen Angaben nicht enthalten, aber deren Entwicklung verläuft nach Angaben der ESI parallel – heißt: wenig zufriedenstellend. Wirklich dramatisch ist diese Entwicklung vor allem deshalb, weil die meisten der bisher abgeschobenen Personen aus eben diesen Staaten stammten, die ihre Landsleute auch wieder zurücknahmen. Das Reservoir sei weitgehend ausgeschöpft, heißt es. Flüchtlinge kämen zunehmend aus afrikanischen und asiatischen Regionen, in die die EU nicht zurückschicken dürfe. Das zeigt das Beispiel Nigeria. Von rund 14 000 abgelehnten Aufnahmegesuchen im Vorjahr wurden nur 120 auch vollzogen. De facto bleibt, wer aus Afrika kommt, auch in Europa. Ob er abgelehnt oder akzeptiert wurde, scheint nebensächlich.

Wie schwierig das Miteinander schon der EU-Staaten untereinander ist, belegt ein Verfahren, das derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg läuft. Dort hat ein eritreischer Staatsbürger, der in Deutschland internationalen Schutz sucht, geklagt, weil die hiesigen Gerichte sein Verfahren verschleppt hätten. Da er in Italien europäischen Boden erreicht hatte, wollten ihn die Gerichte auch dorthin wieder zurücksenden – ganz im Sinne der EU-Asylregeln. Generalanwältin Eleanor Sharpston wies die Klage gestern zurück, was auch der Grundtenor des Urteils werden dürfte. Dennoch muss der Flüchtling keine Abschiebung in seine Heimat befürchten. Eritrea gehört zu den Ländern, in die Europa nicht abschiebt – egal, wie die Bitte um internationalen Schutz entschieden wird.

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