Sexualverbrechen in NRW Diese Beweise gibt es zum Missbrauchsfall Lügde

Düsseldorf/LÜGDE · Kein Sexualverbrechen beschäftigte die NRW-Polizei stärker als der Missbrauch in Lügde - das scheint aber andere Arbeiten zu behindern. Aber die Beweislage in Lüdge ist nun gut.

Die Ermittlungen im Fall Lügde gefährden offenbar die Aufklärung anderer Sexualdelikte in NRW. Mit entsprechenden Fällen befasste Polizisten klagten in Gesprächen mit unserer Redaktion, dass sie bei ihrer Arbeit nicht voran kämen, weil die Ermittlungskommission „Eichwald“ zu viele Kapazitäten binde. Sebastian Fiedler, NRW-Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter sagte: „Es stimmt, dass die Konzentration von Spezialisten auf den Fall Lügde die Ermittlungen von anderen Sexualdelikten in NRW verzögert.“

Die auf zeitweise 76 Beamte aufgestockte Ermittlungskommission „Eichwald“ klärte monatelang den wohl schwersten Fall von Kindesmissbrauch in der Landesgeschichte auf. Enorme Kapazitäten erforderten die Auswertung von Millionen Fotos und Videos mit kinderpornografischem Material, die sichergestellt wurden.

Aufklärung anderer Fälle könnte gelitten haben

Das NRW-Innenministerium schloss auf Anfrage nicht aus, dass die Aufklärung anderer Fälle unter der Ermittlungskommission „Eichwald“ gelitten hat. Ein Sprecher sagte: „Die Kreispolizeibehörden, die dortigen Führungskräfte und kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter und auch das Ministerium werden alles dafür tun, auch in allen anderen Ermittlungsverfahren die notwendigen Ermittlungen innerhalb der zulässigen Fristen zu bearbeiten.“

In den übrigen Kreispolizeibehörden stünden nach wie vor Fachkräfte zur Aufklärung von Sexual- und Kindesmissbrauchsdelikten zur Verfügung. „Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass bei außergewöhnlich komplexen Kriminalfällen Personal gebündelt und temporär aus anderen Aufgabenbereichen zugeordnet wird“, so der Sprecher.

Missbrauch: Befragungen brachten klare Aussagen

Die intensiven Ermittlungen scheinen sich jedoch teilweise gelohnt zu haben. Der Bielefelder Anwalt Peter Wüller, der vier Opfer vertritt, sagte unserer Redaktion, er halte Haftstrafen von bis zu 14 Jahren bei den zwei Hauptbeschuldigten für gut denkbar. Behutsame Befragungen von missbrauchten Kindern und Jugendlichen hätten so klare Aussagen ergeben, dass jedem der zwei Haupttäter genügend schwere Verbrechen nachgewiesen werden können.

Wüller gibt sich schockiert über das Ausmaß der Verbrechen, wie sie die Ermittlungsakten zeigen: Kinder seien gezwungen worden, sich gegenseitig zu missbrauchen. Die beiden Hauptbeschuldigten hätten Kinder „regelrecht untereinander getauscht.“ Kindern sei mit „Wohnwagenarrest“ gedroht worden.

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