Steuerfahnder Die Schweiz, das Geld und drei Haftbefehle

DÜSSELDORF · In der Auseinandersetzung mit den Eidgenossen um die Methoden deutscher Steuerfahnder gibt es keine Annäherung.

 Wildwest in der Alpenrepublik: Dieses Plakat klebten die Schweizer Jungen Liberalen vor zwei Jahren in Zürich, nachdem deutsche Finanzbehörden eine CD mit Daten von Steuerflüchtlingen gekauft hatten.

Wildwest in der Alpenrepublik: Dieses Plakat klebten die Schweizer Jungen Liberalen vor zwei Jahren in Zürich, nachdem deutsche Finanzbehörden eine CD mit Daten von Steuerflüchtlingen gekauft hatten.

Foto: dpa

Noch können sich die drei nordrhein-westfälischen Steuerfahnder in Europa relativ frei bewegen. Zwar drohen ihnen in der Schweiz Festnahme und Untersuchungshaft, weil sie am Ankauf einer CD mit Daten deutscher Steuersünder beteiligt gewesen sein sollen. Ein internationaler Haftbefehl liegt gegen die Beamten aber noch nicht vor. Der könnte noch kommen, warnt ein Justizexperte - Gedankenspiele, die man im Umfeld des NRW-Finanzministers, des Dienstherrn der Beamten, derzeit nicht mitspielen möchte.

Die rot-grüne Landesregierung sieht einen Einschüchterungsversuch der Schweizer Justiz. Die wahlkämpfende Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) kritisierte das Vorgehen scharf. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte unserer Zeitung am Montag: "Die Haftbefehle müssen vom Tisch. Ich sage meinen drei Steuerfahndern jede Unterstützung zu." Die Fahnder zu Kriminellen abzustempeln, so Walter-Borjans weiter, "zeugt nicht gerade vom ehrlichen Willen der Schweiz, endlich das Image des Steuerfluchtparadieses abzulegen".

Während sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) um diplomatische Contenance bemüht und das Verhältnis beider Staaten nicht belastet sieht, kommt aus Düsseldorf deutlicher Widerspruch: Die Haftbefehle seien "ein massiver Einschüchterungsversuch" und belasteten "natürlich die Gespräche zwischen der Schweiz und Deutschland über ein Steuerabkommen", wie der NRW-Finanzminister klarstellt. Bislang hatten die SPD-geführten Bundesländer das von der Bundesregierung ausgehandelte Steuerabkommen blockiert und der Schweiz damit weitere Zugeständnisse abgerungen.

Das Schweizer Rechtshilfeersuchen samt der Haftbefehle, das vom 20. März datiert, hat die Lage nun zugespitzt. Im Wahlkampf in NRW wirkt es wie eine Steilvorlage. Die SPD sieht sich in ihrer harten Linie gegen deutsche Steuerhinterzieher bestätigt - auch wenn die CD mit 1100 Namen deutscher Kunden der Credit Suisse noch zu schwarz-gelben Regierungszeiten vom Land NRW gekauft worden war. 2,5 Millionen Euro werden als Kaufpreis nicht bestritten.

In Deutschland können sich die Steuerfahnder auf das Bundesverfassungsgericht berufen, das den Ankauf von Daten-CDs mit Namen, Kontonummern und Beträgen deutscher Steuerhinterzieher zwischenzeitlich für rechtmäßig erklärt hat.

Aus Sicht der Schweizer Justiz ist das deutsche Bemühen um Steuergerechtigkeit ein Fall von Wirtschaftsspionage und Verletzung des Schweizer Bankgeheimnisses. Denn die Deutschen sollen nicht nur bereits Gestohlenes gekauft, sondern auch zum Diebstahl angestiftet haben. Dabei geht es vor allem um Präsentations-Unterlagen der Credit Suisse, die deutschen Ermittlern zugespielt worden waren.

Die Steuerfahnder hätten zuvor um Material gebeten, das den Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Schweizer Banker belegt. Unter diesem Aspekt war die Präsentation über den Umgang mit deutschen Kunden und ihrem Steuerproblem ein Volltreffer: Credit Suisse musste in den vergangenen Monaten 150 Millionen Euro an die nordrhein-westfälische Gerichtskasse überweisen, um damit ein Strafverfahren gegen ihre Mitarbeiter zu beenden. Die Präsentation diente dafür als wichtiges Beweismittel. Ob die Schweizer Haftbefehle ehrliches Bemühen einer unabhängigen Justiz oder ein politischer Schachzug im Ringen um das Steuerabkommen und den Erhalt des Schweizer Bankgeheimnisses sind, darüber wird heftig diskutiert.

Mit dem Verständnis, das Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) für das Schweizer Vorgehen äußerte, hat sich die Bundesregierung in die Position eines Vermittlers gebracht. So will sie dem Steuerabkommen doch noch zum Durchbruch verhelfen - im Ringen mit der Schweiz auf der einen Seite und den Sozialdemokraten auf der anderen Seite.

Aber nicht nur die SPD und die Deutsche Steuergewerkschaft wünschen sich das Abkommen in der derzeitigen Form in den Papierkorb. Scheitert es, könnten deutsche Steuerfahnder weiter gestohlene Kundendaten aus der Schweiz ankaufen - aber womöglich nicht mehr zum Skifahren ins Alpenland reisen.

Bitte um Vernehmung: Die Schweizer Justiz hat Deutschland um konkrete Ermittlungen gegen die drei NRW-Steuerbeamten gebeten. In einem Rechtshilfeersuchen werde darum gebeten, die Beamten zu den Tatvorwürfen zu vernehmen, sagte ein Sprecher der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft. "Wir sind seit 2010 der Auffassung, dass im Rahmen des Datenankaufs deutsche Strafgesetze nicht verletzt wurden. Daran hat sich nichts geändert", sagte der Sprecher. Die deutsche Justiz kann nur ermitteln, wenn ein Anfangsverdacht der Verletzung deutscher Strafgesetze vorliegt. Die Behörde habe das Rechtshilfeersuchen an das zuständige Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort