Zweifel an Ditib-Imamen: Nur wenige dürfen in Gefängnisse
Düsseldorf · NRW verweigert zahlreichen Ditib-Imamen den Zutritt zu muslimischen Häftlingen in den Gefängnissen, weil sie sich einem Sicherheitscheck durch den Verfassungsschutz verweigern. Im September habe das Justizministerium den Sicherheitscheck auch für Ditib-Geistliche angeordnet, "aber ein Großteil der Imame wirkt nicht mit", sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Montag. Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) habe daraufhin Konsequenzen gezogen und festgelegt, dass Ditib-Imamen der Zutritt zu Justizvollzugsanstalten nur dann gewährt werde, wenn sie den Check durchlaufen haben. Im März 2017 seien dadurch nur noch 12 Ditib-Imame für muslimische Häftlinge hinter Gittern betreuend tätig, vor gut zwei Jahren waren es noch 117. Zuerst hatte die "Rheinische Post" darüber berichtet.
Imame von anderen Organisationen unterziehen sich dieser "erweiterten Überprüfung" durch den Verfassungsschutz schon seit Längerem, schilderte der Ministeriumssprecher. Man habe für die Betreuung der Gefangenen nun verstärkt Imame freier muslimischer Gemeinden gewinnen können: Während es Anfang 2015 nur fünf Geistliche aus diesem Personenkreis in den JVAs gab, sind dort aktuell nun 26 freie Imame tätig.
Die Ditib-Imame werden von der türkischen Regierungsbehörde Diyanet entsandt. Mehrere Ditib-Imame sollen angebliche Gegner des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan bespitzelt und Informationen an türkische Generalkonsulate geliefert haben.