Zwei SS-Wachmänner wegen Beihilfe zum Mord angeklagt

Dortmund · Gegen zwei ehemalige SS-Wachmänner im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Anklage erhoben. Sie wirft den heute 92 und 93 Jahre alten Männern Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen vor.

 Schüler sitzen in einem Vortrag über das Konzentrationslager Stutthof.

Schüler sitzen in einem Vortrag über das Konzentrationslager Stutthof.

Foto: Stefan Sauer/Archiv

Gegen zwei ehemalige SS-Wachmänner im deutschen Konzentrationslager Stutthof bei Danzig hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Anklage erhoben. Ihnen werde Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen vorgeworfen, sagte Staatsanwalt Andreas Brendel am Mittwoch. Die Anklage richte sich gegen einen 93 Jahre alten Mann aus dem Kreis Borken und einen 92 Jahre alten Mann aus Wuppertal. Die beiden Männer haben laut Staatsanwaltschaft zur Wachmannschaft in dem Konzentrationslager Stutthof gehört. Sie bestreiten laut der Staatsanwaltschaft an den Tötungsmaßnahmen beteiligt gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft Dortmund ist die Zentralstelle in NRW für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen.

In dem Konzentrationslager Stutthof sind laut Staatsanwaltschaft mehrere hundert Menschen in Gaskammern durch den Einsatz des Giftgases Zyklon B umgebracht worden. Weitere hundert Menschen seien aufgrund der Lebensverhältnisse gestorben. Durch die schlechte Unterbringung, die mangelhafte Ernährung sowie die schwere körperliche Zwangsarbeit seien immer wieder Krankheiten ausgebrochen. Die medizinische Versorgung sei sehr schlecht gewesen.

Weitere hundert Gefangene seien laut Staatsanwaltschaft durch Genickschüsse getötet worden. Wieder andere Gefangene habe man erfrieren lassen oder Benzin und Phenol direkt ins Herz injiziert. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern vor, von sämtlichen Tötungsmaßnahmen Kenntnis gehabt zu haben. Der 93 Jahre alte Mann aus Borken soll von Juni 1942 bis September 1944 in Stutthof gewesen sein, der 92 Jahre alte Mann aus Wuppertal zwischen Juni 1944 und Mai 1945.

Da die Männer zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Taten noch nicht 21 Jahre alt waren, wird die Große Auswärtige Strafkammer des Landgerichts Münster als Jugendkammer über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden.

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