Dank Rückführungsabkommen Zahl der Abschiebungen in Deutschland steigt drastisch

Berlin · Wie eine interne Übersicht des Innenministeriums zeigt, sind durch viele weitere Verständigungen unterhalb des Völkerrechtes die Abschiebungen in eine Vielzahl von Staaten deutlich in Gang gekommen.

 Abschiebung nach Afghanistan: Mit Handschellen gefesselt schiebt ein Mann am Flughafen seinen Rollkoffer zwischen Polizisten hindurch. FOTO: DPA

Abschiebung nach Afghanistan: Mit Handschellen gefesselt schiebt ein Mann am Flughafen seinen Rollkoffer zwischen Polizisten hindurch. FOTO: DPA

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Nicht weniger als 32 Rückführungsabkommen hat Deutschland schon seit Jahren unter Dach und Fach. Denn jede einzelne Abschiebung von Menschen ohne Bleiberecht muss mit dem aufnehmenden Staat abgesprochen werden. Hinzu kommen 13 Abkommen der EU mit typischen Herkunftsländern.

Betrug etwa die Zahl der Abschiebungen nach Marokko im Jahr 2015 noch 61, hat sie sich bis zum vergangenen Jahr auf 826 mehr als verdreizehnfacht. Dazu trug eine Verständigung auf ein ganz einfaches Verfahren bei: Der Austausch biometrischer Daten in elektronischer Form führt zu schneller Identifizierung und umgehender Zusendung der entsprechenden Reisedokumente. Auch bei anderen Ländern ist eine Verdoppelung, Verdreifachung oder Verzehnfachung keine Seltenheit. Nach Tunesien stiegen die Abschiebungen zwischen 2015 und 2018 von 17 auf 369, in Algerien von 57 auf 678. Die Entwicklung hält auch in jüngster Zeit an: Von 2017 auf 2018 gab es 35 Prozent mehr Abschiebungen in die drei Maghreb-Staaten.

Es ist die Welt der „Em-Ou-Juhs“ und der „Es-Ou-Pies“, also der Übereinkünfte (Memorandum Of Understanding, MOU) und Arbeitsanweisungen (Standard Operation Procedure, SOP). Manchmal bilden Briefwechsel wie der vom damaligen Außenminister Frank-Walter Steinmeier und vom damaligen Innenminister Thomas de Maizière mit ihren Amtskollegen auf dem westlichen Balkan die Grundlage, die Verfahren deutlich zu vereinfachen. Dann übertragen die Aufnahmeländer die Identitätsfeststellung ihrer Landsleute sogar den deutschen Behörden und übernehmen ihre Staatsbürger mit Laissez-passer-Papieren (also europäischen Passierscheinen) auf heimischen Flughäfen. Mehrere zehntausend Flüchtlinge konnten so schon zurückgebracht werden. Aber die Zahlen sind immer noch vierstellig.

Es gibt kein Standardprogramm. Und manchmal lassen sich die Herkunftsländer auch auf neue Formen der Zusammenarbeit ein. So hat Gambia zwei Beamte nach Deutschland entsandt, um an Ort und Stelle Landsleute zu identifizieren und mit Ausweisen für ihre Abschiebung auszustatten.

Seit Berlin und Kabul im Oktober 2016 eine gemeinsame Erklärung verabschiedeten, gibt es auch hier deutlich steigende Abschiebezahlen, die freilich wegen der besonderen Bedingungen in dem Bürgerkriegsland, gemessen an den Ankunftzahlen, noch sehr gering sind. Für sich genommen ist der Trend jedoch eindeutig: Von 67 im Jahr 2016 und 121 im Jahr 2017 auf 284 im vergangenen Jahr. Die Abschiebung vor wenigen Tagen war bereits die zweite in diesem Jahr und brachte erneut 38 Afghanen, vor allem Straftäter, zurück an den Hindukusch.

Etliche Länder haben sich inzwischen auf noch mehr Rücknahmen eingestellt und fragen bereits, wo die denn alle bleiben. Das liegt dann oft an der Abwicklung in Deutschland. Nach den Statistiken des Bundesinnenministeriums standen im vergangenen Jahr rund 26.000 gelungenen Abschiebungen 31.000 gescheiterte Versuche gegenüber. Knapp 20.000 gingen bis einen Tag vor der geplanten Abschiebung schief, 8000 kamen am Abschiebungstag selbst nicht zustande, weil die Ausreisepflichtigen nicht angetroffen werden wurden, und bei 3000 musste die Abschiebung nach der Übergabe in die Obhut der Bundespolizei abgebrochen werden, weil etwa im letzten Moment noch Rechtsmittel eingelegt wurden oder aktiver oder passiver Widerstand in 1800 Fällen die Abschiebung verhinderte. Jedes Mal war jedoch ein erhebliches Ausmaß von Begleitpersonal aufgeboten worden.

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