Neues Modell vorgestellt Wie sollte die Organspende geregelt werden?

Berlin · Fast 10.000 Menschen stehen derzeit auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat ein zweites Modell für eine Gesetzesreform vorgelegt, Minister Spahn denkt an eine Widerspruchslösung.

 Ein Styropor-Behälter zum Transport von zur Transplantation vorgesehenen Organen wird am Eingang eines OP-Saales vorbeigetragen.

Ein Styropor-Behälter zum Transport von zur Transplantation vorgesehenen Organen wird am Eingang eines OP-Saales vorbeigetragen.

Foto: picture alliance/dpa

Der Gesetzgeber möchte mehr Menschen dazu bewegen, im Fall eines plötzlichen Todes seine Organe zur Rettung anderer Menschen zur Verfügung zu stellen. Dazu gibt es mittlerweile zwei konkurrierende Gesetzentwürfe, über die der Bundestag offen debattieren und die er ohne Fraktionszwang abstimmen soll. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema:

Wird eine Neuregelung zur Organspende die Zahl der Spender erhöhen?

Es hilft tatsächlich schon, dass eine große Debatte über die Organspende geführt wird. Allein die öffentliche Diskussion bringt die Menschen dazu, auch selbst darüber nachzudenken, ob sie im Fall der Fälle bereit wären, ihre Organe zu spenden und dies auch im Kreise von Verwandten und Freunden zu besprechen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Lücke verkleinert zwischen den laut Umfragen 84 Prozent, die sich eine Organspende grundsätzlich vorstellen können, und den nur 36 Prozent, die auch tatsächlich einen Ausweis haben.

Ist die Zahl der Spender höher in Ländern mit einer Widerspruchslösung, wie sie Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) anstrebt?

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass solche Länder eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Organspendern haben. Allerdings gehen in diesen Ländern – wie etwa in Spanien – damit weitere die Organspende befördernde Regeln einher. Während in Deutschland der Gehirntod festgestellt sein muss, reicht in Spanien ein Herz-Kreislauf-Stillstand mit erfolglosem Versuch der Widerbelebung, um Organe zu entnehmen. Zudem sind die Kliniken in Spanien gehalten, jede mögliche Organentnahme auch umzusetzen.

Ist der alternative Gesetzgebungsvorschlag der Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock und der anderen Vertreter von CDU, SPD, FDP und Linken praxistauglich?

Ja. Grundsätzlich kann sich jeder in ein Onlineregister für Organspenden eintragen lassen – so wie man sich bisher auch selbst einen Organspenderausweis auf Papier besorgt hat. In den Bürgerämtern soll etwa bei der Ausstellung eines Ausweises auf Organspenden hingewiesen werden. Die Verwaltungsangestellten klären nicht über die Organspende an sich auf, sondern nur über die Möglichkeit und sollen dazu motivieren, sich in das Onlineregister einzutragen. Der Hausarzt – der dafür dann ein Extra-Honorar bekommt, damit er die Leistung nicht aus dem bisherigen Budget bestreiten muss – soll mit seinen Patienten regelmäßig über Organspenden sprechen und ihnen vor Augen führen, dass sie damit Leben retten können. Der Hausarzt hat aus Sicht der Antragsteller eine Schlüsselfunktion: Als Vertrauensperson, von der sich Bürger beraten lassen wollten.

In den sozialen Netzwerken häufen sich sorgenvolle, teils mit Verschwörungstheorien durchsetzte Äußerungen, wonach es zu einem Automatismus bei der Organentnahme kommen könnte und dass die Betroffenen am Ende leiden. Ist da was dran?

In Deutschland muss von einem unabhängigen Arzt der Hirntod, also das unumkehrbare Ende aller Hirnfunktionen eines Patienten, festgestellt werden. Man kann kritisieren, dass der Hirntod extra für die Organtransplantation erfunden wurde, weil parallel ja durch Maschinen die Atmung aufrechterhalten wird, damit die Organe als Spenderorgane tauglich bleiben. Das heißt, wer zu einer Organspende bereit ist, muss sich bewusst sein, dass seine Körperfunktionen für eine kurze Zeit aufrechterhalten werden, obwohl er selbst schon tot ist. Deshalb ist es auch wichtig, den Angehörigen zu sagen, wenn man Organspender ist. Denn für die Angehörigen kann das eine zusätzliche Belastung sein. In den Bereich der Verschwörungstheorien gehört aber, dass die Menschen nach dem Ende der Hirnfunktionen noch Schmerzen erleiden könnten.

Welcher der beiden Gesetzentwürfe hat das größere Potenzial, Menschen die Ängste vor einer Organspende zu nehmen?

Das ist der parteiübergreifende Vorschlag der Vorsitzenden von Linken und Grünen, Katja Kipping und Annalena Baerbock, sowie von Vertretern von CDU, SPD und FDP. Auch wenn die Bürger regelmäßig auf Bürgerämtern und in Hausarztpraxen über Organspenden informiert werden sollen – es bleibt dabei, dass sich jeder aktiv melden muss, wenn er seine Organe im Todesfall spenden will. Nach dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist jeder automatisch ab dem 16. Lebensjahr Organspender, wenn er nicht widerspricht. Diese Widerspruchslösung kann für einen Analphabeten oder für zunächst Gleichgültige ein Problem sein. Zudem fühlen sich viele Menschen in ihrem verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt. Baerbock, Kipping und Co argumentieren ferner, dass bei ihrem Vorschlag der Spender festlegen kann, ob und welche Organe von einer Entnahme ausdrücklich ausgeschlossen sein sollen. Auch das erhöht das Sicherheitsgefühl der Spender, dass nach ihrem Tod der Körper nicht von vornherein pauschal zur Verfügung steht, wenn sie das nicht möchten.

Sind in Deutschland die Kliniken gut genug mit Personal und Logistik ausgestattet, dass sie die möglichen Organentnahmen auch umsetzen?

Bislang sind sie es nicht. Eine Studie der Uni Kiel zeigt sogar, dass die schlechte Ausstattung der Kliniken der Hauptgrund dafür ist, warum es in Deutschland im europäischen Vergleich eine relativ geringe Zahl an Organspendern gibt. Seit dem 1. April gilt ein neues Gesetz, dass für die Organentnahme mehr Personal in den Kliniken vorsieht und auch die Bezahlung dafür verbessert. So soll mindestens ein Spezialist in jedem Krankenhaus – abhängig von der Zahl der Betten für Intensivmedizin – einen Teil seiner Kapazität für die Organisation der Organspende einsetzen können. Das Gesetz konnte aber noch nicht wirken, da es ja erst seit einem Monat in Kraft ist. Zudem soll erst bis Ende 2020 ein Rufbereitschaftsdienst eingerichtet werden, damit die Krankenhäuser im Todesfall auf einen Spezialisten zurückgreifen können, der unabhängig den Gehirntod eines Menschen feststellen kann. Zeit wird es auch brauchen, bis die neue Verpflichtung der Kliniken wirkt, wonach sie dokumentieren und begründen müssen, wenn sie bei möglichen Spendern keine Organe entnommen haben.

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