Urteile stehen bevor Weitere Fahrverbote im Ruhrgebiet möglich

Essen/Berlin · Das Dieselfahrverbot für die wichtige Autobahn 40 im Ruhrgebiet hat viele aufgeschreckt. Das zuständige Verwaltungsgericht hält sogar eine Ausweitung der Fahrverbotszone für möglich.

Nach dem Urteil zu Dieselfahrverboten in Essen und Gelsenkirchen richtet sich der Blick auf die Ruhrgebietsstädte Dortmund und Bochum. Die Deutsche Umwelthilfe hat auch gegen die Luftreinhaltepläne für diese beiden Städte Klagen eingereicht. Es ist aber noch offen, ob das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht auch für diese Verfahren zuständig ist, oder ob die Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt werden müssen. Eine Entscheidung darüber will das Verwaltungsgericht bis Ende des Jahres treffen. Bereits in der kommenden Woche will das Verwaltungsgericht Darmstadt über ein mögliches Dieselfahrverbot in der hessischen Großstadt verhandeln.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Donnerstag eine Fahrverbotszone für Essen angeordnet, zu der auch die viel befahrene Autobahn 40 gehört. In Gelsenkirchen soll eine wichtige Innenstadtstraße für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen will Berufung gegen das Urteil einlegen. Der FDP-Bundestagsfraktionsvize Frank Sitta bzeichnete das Gerichtsurteil als „völlig absurd“. Sitta sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: „Das hat mit Verhältnismäßigkeit nun wirklich nichts mehr zu tun. Wenn im Ruhrgebiet ein totales Verkehrschaos herbeigemessen wird, kann auch niemand behaupten, dass das der Gesundheit der Bevölkerung irgendwie dienlich ist.“

Auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) äußerte sich unzufrieden. Zwar stehe es ihm nicht zu, die Justiz zu kritisieren, sagte er der „Bild“-Zeitung. „Aber wenn eine Richterin ein Diesel-Fahrverbot für eine Autobahn anordnet, halte ich das für unverhältnismäßig. Das gibt es nirgendwo anders auf der Welt.“ Urteile wie diese gefährdeten die Mobilität Hunderttausender Bürger. „Niemand versteht diese selbstzerstörerische Debatte.“

Der Automobilexperte Ferdinand Dudenhöffer warf den Kommunen im Ruhrgebiet vor, Chancen für eine Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung vertan zu haben. Dafür wäre es etwa notwendig gewesen, Pendlerströme verstärkt auf den öffentlichen Personennahverkehr umzulenken, sagte Dudenhöffer. Stattdessen seien zeitweise wichtige Bahnrouten - etwa die Verbindung Essen-Duisburg - reparaturbedingt gesperrt worden.

„Zugtaktungen und -angebote blieben gleich und auch im Preissystem wurden keine Wechselprämien oder ähnliche Programme geboten“, kritisierte Dudenhöffer. „Es ist wenig verständlich, dass die Städte in der kritischen Situation nicht schneller versucht haben, sich mit Entlastungen durch den Bahnverkehr mehr „Luft“ zu verschaffen“.

Nach Berechnungen seines Instituts an der Universität Duisburg-Essen verbesserte sich die Stickoxid-Belastung im Ruhrgebiet in den ersten neun Monaten des Jahres kaum. Die neuesten Messwerte - etwa an der Kurt Schumacher-Straße in Gelsenkirchen und der Gladbecker Straße in Essen - seien „ernüchternd“. Dort hätten sich die NO2-Messwerte lediglich um 1,8 Prozent beziehungsweise 1,1 Prozent verbessert.

Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski (SPD) nannte das Urteil unverhältnismäßig. „Jetzt müssen die Menschen in den Städten für das Versagen der Automobilindustrie geradestehen“, erklärt er. Essens OB Thomas Kufen (CDU) forderte eine rasche Lösung vom Bund: „Es muss eine schnelle Soft- und Hardwarenachrüstung kommen, die nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger ausfallen darf.“

Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) kritisierte die von der Bundesregierung gebilligte Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Es gebe gute Gründe für den niedrigen EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, sagte DGP-Präsident Klaus Rabe der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Wenn Menschen mit Atemwegsproblemen und Lungenvorerkrankungen regelmäßig erhöhte Werte einatmen, besteht ein Gesundheitsrisiko. Das ist durch die Datenlage bewiesen.“ Es handle sich nicht um eine kleine Gruppe, „sondern um eine riesige“. In dem Gesetz soll es künftig heißen, dass in Städten mit relativ geringen Überschreitungen des Grenzwerts für gesundheitsschädliche Stickoxide Diesel-Fahrverbote „in der Regel“ nicht verhältnismäßig seien - weil andere Maßnahmen ausreichten, um den Grenzwert einzuhalten.

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