Wahlleiter gegen AfD-Antrag: Keine Neuauszählung der Wahl

Düsseldorf · Der Landeswahlleiter für Nordrhein-Westfalen hat sich gegen die von der AfD geforderte Neuauszählung der Landtagswahl vom Mai ausgesprochen. In seinem Votum an den Wahlprüfungsausschuss des Landtags empfiehlt Wahlleiter Wolfgang Schellen, den AfD-Einspruch zurückzuweisen. Er sei nicht ausreichend fundiert und genüge den rechtlichen Anforderungen nicht. Die rechtspopulistische Partei sieht sich "massiv um Stimmen betrogen" und hatte eine Neuauszählung aller Zweitstimmen verlangt. Die "Westdeutsche Zeitung" hatte zuerst über die Empfehlung des Landeswahlleiters berichtet.

 Der Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.

Der Landeswahlleiter Wolfgang Schellen.

Foto: Rolf Vennenbernd/Archiv

Die AfD war am 14. Mai mit 16 Abgeordneten in den NRW-Landtag eingezogen. Der Landeswahlausschuss hatte zwar Ungenauigkeiten bei der Auszählung festgestellt und das Zweitstimmen-Ergebnis der AfD um 2204 auf insgesamt 626 756 Stimmen nach oben korrigiert. Es blieb aber bei 7,4 Prozent, für einen 17. Landtagssitz fehlen der AfD rund 9800 weitere Stimmen. Die Partei hatte beklagt, es handele sich "nur um die Spitze eines Eisbergs", man müsse neu auszählen.

Schellen kritisierte in Richtung AfD, dass man einzelne festgestellte und korrigierte Mängel nicht hochrechnen könne. "Nicht belegte vorschnelle Vermutungen" reichten laut Bundesverfassungsgericht nicht aus, "pauschale Behauptungen" könnten nicht zur Anfechtung einer Wahl führen. Der Wahlprüfungsausschuss im Landtag wird sich am kommenden Dienstag mit dem Thema befassen und will am 9. September seine Empfehlung aussprechen, sagte der Ausschussvorsitzende Marcus Optendrenk der dpa. Danach werde das Landtagsplenum abschließend entscheiden.

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