Bundesregierung legt sich fest Wahlkampf ausländischer Regierungsvertreter verboten

Berlin · Die Bundesregierung hat Wahlkampfauftritte ausländischer Regierungsvertreter drei Monate vor Wahlen oder Abstimmungen in ihren Ländern grundsätzlich verboten.

 Der damalige türkische Ministerpräsident Erdogan winkt während eines Auftritts in Düsseldorf im Jahr 2011 seinen Anhängern zu.

Der damalige türkische Ministerpräsident Erdogan winkt während eines Auftritts in Düsseldorf im Jahr 2011 seinen Anhängern zu.

Foto: Henning Kaiser

Das Auswärtige Amt informierte nach Angaben von Sprecher Martin Schäfer am Freitag alle diplomatischen Vertretungen in Berlin in einer Verbalnote über diese neue Praxis. Ausgenommen sind Staaten der Europäischen Union.

Außenminister Sigmar Gabriel hatte den Schritt bereits am Donnerstag angekündigt. Damit soll verhindert werden, dass innenpolitische Konflikte im Zusammenhang mit Wahlen oder Referenden nach Deutschland getragen werden. Hintergrund sind die heftigen Auseinandersetzungen, die es vor dem türkischen Verfassungsreferendum im April über Auftritte türkischer Politiker in Deutschland gegeben hatte.

Außerdem müssen alle politischen Auftritte ausländischer Regierungsmitglieder künftig von der Bundesregierung genehmigt werden. Einen Auftritt des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan vor oder nach dem G20-Gipfel Anfang Juli in Hamburg hatte die Bundesregierung am Donnerstag verboten.

Die neuen Regeln betreffen auch andere verbündete Staaten außerhalb der EU wie die USA. Auch US-Präsidenten dürfen also im Wahlkampf nicht mehr in Deutschland auftreten.

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